Von Wien bis Vorarlberg: Die Mindestsicherung in den Ländern

Teils mit Deckel, teils ohne. Teils mit Schlechterstellungen. Die Regelung der Bundesländer fällt bisher äußert unterschiedlich aus. Ein Überblick.

Die türkis-blaue Regierung hat sich bei ihrer Klausur in Mauerbach auf eine Reform der Mindestsicherung verständigt. Angelehnt an den Ausgleichszulagenrichtsatz soll die Sozialhilfe 863,04 Euro betragen. Das soll allerdings nur ein Maximalbetrag. Die Länder, die die Vorgaben innerhalb von sechs Monaten umzusetzen haben, haben einen Spielraum, was die Wohnkosten betrifft. Derzeit gibt es in den Bundesländern sehr unterschiedliche Regelungen. Im Folgenden ein Überblick:

WIEN:

In Wien hat die rot-grüne Stadtregierung nach dem Ende der bundesweiten Regelung monatelang um eine eigene Regelung gerungen. Diese ist seit 1. Februar in Kraft. Kernpunkt des Gesetzes: Anders als andere Bundesländer verzichtet die Bundeshauptstadt auf generelle Kürzungen oder Deckelungen bei der Mindestsicherung. Stattdessen gibt es teils strengere Voraussetzungen, um Menschen schneller in Arbeit zu bringen. So ist etwa die Bereitschaft, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, nun ein Kriterium. Auch wenn Eltern bereits Sozialhilfe beziehen, gibt es unter bestimmten Umständen weniger. Eine Wartefrist für Zuzügler wurde nicht eingeführt. Wiens neuer Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) steht einer solchen aber durchaus offen gegenüber, Neo-Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) ist eher dagegen.

NIEDERÖSTERREICH:

In Niederösterreich wurden 2017 eine Wartefrist und ein Deckel von 1.500 Euro pro Haushalts- bzw. Wohngemeinschaft eingeführt. Diese Regelung wurde allerdings vom Verfassungsgerichtshof im März aufgehoben. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) reklamierte heute die Mutterschaft für diese neue Mindestsicherung für sich. Wie sie in einer schriftlichen Stellungnahme betonte, habe man nach Aufhebung des niederösterreichischen Modells durch den VfGH umgehend neue Vorschläge entwickelt: "Diese Vorschläge haben der Bundesregierung jetzt offenbar als Grundlage für ihren heutigen Beschluss gedient."

BURGENLAND:

Das im März 2017 beschlossene burgenländische Mindestsicherungsgesetz sieht eine Mindestsicherung von 845 Euro für Einzelpersonen sowie eine Deckelung bei 1.500 Euro für Haushalte vor. Es gibt eine fünfjährige Wartefrist für Nicht-Österreicher, die bis dahin nur 584 Euro erhalten. Diese setzen sich aus einem Ausgangsatz von 319,20 Euro, einen Integrationsbonus von 136,80 Euro und 128 Euro zur Deckung des Wohnbedarfs zusammen. Voraussetzung für den Integrationsbonus ist die Unterfertigung einer Integrationsvereinbarung. Die Mindestsicherung kann im Burgenland ohne Ermahnung um bis zu 50 Prozent gekürzt werden, etwa wenn Auflagen des AMS nicht erfüllt werden.

OBERÖSTERREICH:

Mit 1. Juli 2016 wurde in Oberösterreich die Mindestsicherung für befristet Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte gekürzt. Ein Jahr später wurde sie zudem auf 1.512 Euro pro Haushalt gedeckelt. Während der Satz für Alleinstehende und Alleinerzieher normalerweise 921 Euro beträgt, erhalten befristet Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nur mehr 365 Euro plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 - also in Summe 520 - Euro. Der Bonus wird zunächst ohne Bedingungen ausbezahlt. Um ihn in voller Höhe zu behalten, muss man eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen, einen Deutschkurs sowie eine Werteschulung absolvieren und arbeitswillig sein. Tut man das nicht oder verstößt gegen die Integrationsvereinbarung - indem man Kinder etwa nicht in die Schule schickt -, wird gekürzt. Das ist laut Land bisher nur in einer Handvoll Fälle passiert. Abgefedert wird das Paket durch zusätzliches Geld für Alleinerziehende und eine verlängerte Wohnmöglichkeit im Grundversorgungsquartier inklusive 40 Euro Taschengeld im Monat. Zudem wurde ein "Jobbonus" eingeführt, der allen Beziehern der Mindestsicherung zugutekommen soll. Eine höchstgerichtliche Entscheidung zum oberösterreichsichen Modell gibt es noch nicht. Das Landesverwaltungsgericht hat den Europäischen Gerichtshof ersucht zu klären, ob es rechtens ist, befristet Asylberechtigte so zu behandeln wie subsidiär Schutzberechtigte oder ob man sie Personen mit dauerhaftem Asylstatus bzw. österreichischen Staatsbürgern gleichstellen muss.

STEIERMARK:

Die steirische Landesregierung hat bereits im September 2016 beschlossen, dass bei Missbrauch in Sachen Mindestsicherung rasch Sanktionen verhängt werden können. Eine Deckelung der Leistung gibt es nicht. Bei Missbrauch sind Sanktionen in mehreren Schritten möglich. Im ersten Schritt wird die Leistung um 25 Prozent gekürzt, wenn etwa eine Arbeit nicht angenommen wird oder ein Bezieher nicht beim AMS erscheint. Die Sanktion kann sofort und ohne vorherige Ermahnung verhängt werden. Kürzungen sind in weiteren Schritten bis zu 100 Prozent möglich. Sach- statt Geldleistungen sollen forciert werden, etwa bei Miete oder Betriebskosten. Der Grundbetrag beträgt 863,04 Euro. Für anerkannte Flüchtlinge ist eine Integrationshilfe in der Höhe von 647,28 Euro und Sachleistungen vorgesehen. Für anerkannte Flüchtlinge ist der Erhalt der Integrationshilfe mit Auflagen und Bedingungen verbunden wie dem Besuch von Deutsch- und Wertekursen. Bei Weigerung kommt es auch hier zu einer Reduzierung der Sozialleistung.

KÄRNTEN:

In Kärnten ist die Mindestsicherung bei der rot-schwarzen Koalition, die seit April im Amt ist, derzeit kein Thema. Die ÖVP hatte in der vorigen Legislaturperiode eine Deckelung gefordert, bei den Koalitionsverhandlungen stand sie aber nicht mehr zur Debatte. Damit gilt nach wie vor die Regelung mit einem Grundbetrag von 844 Euro.

SALZBURG:

Die Salzburger Landesregierung hat eine Kürzung und Deckelung bei der Mindestsicherung bisher abgelehnt, was vor allem der Hartnäckigkeit des grünen Koalitionspartners geschuldet war. Auch für Asylberechtigte gibt es keine eingeschränkten Leistungen. Eine Gesetzesnovelle im Dezember 2017 hat vielmehr zu Verbesserungen bei der Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt geführt - zugleich aber Verschärfungen bei den Sanktionen gebracht. "Wir haben eine Regelung, die im Vollzug relativ streng ist. Wir wollen einmal abwarten, ob es eine Art Mindestsicherungstourismus gibt. Den können wir bisher nicht feststellen", sagte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) vor der Landtagswahl im April. Von der Bundesregierung wünsche er sich kein sogenanntes Rahmengesetz sondern eine klare bundeseinheitliche Lösung für alle Länder. "Klar ist, dass es einen signifikanten Unterschied aus Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus sozialer Fürsorge geben muss. Es kann nicht derjenige, der arbeitet, der 'Geschnapste' sein", machte Haslauer deutlich.

TIROL & VORARLBERG:

Die jeweils schwarz-grünen Landesregierungen in Tirol und Vorarlberg haben gemeinsam das sogenannte "Westachsen-Modell" umgesetzt, welches zwar keine Deckelung vorsieht. Die Leistung für Bezieher, die in Wohngemeinschaften leben - meist Flüchtlinge - , wurde aber vermindert. Wohnen soll vermehrt als Sachleistung geregelt werden. Asylberechtigte, die die Integrationsvereinbarung nicht erfüllen, müssen zudem mit einer Kürzung der Mindestsicherung um bis zur Hälfte rechnen. Aktuell gilt: Alleinstehende bekommen rund 650 Euro, Menschen in Wohngemeinschaften rund 480 Euro.

(APA)

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