Neue Sozialhilfe: Beträchtliches Ost-West-Gefälle

Langfristig sind die Kosten nicht abschätzbar. Alleinstehende Sozialhilfebezieher in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland werden durch die Mindestsicherung monatlich um etwa 20 Euro mehr bekommen.

WIEN (pri). In einer Studie über die Auswirkungen der Mindestsicherung diagnostiziert die „Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung“ (GAW) in Innsbruck ein beträchtliches Ost-West-Gefälle: Während nämlich alleinstehende Sozialhilfebezieher in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland durch die Mindestsicherung monatlich um etwa 20 Euro mehr bekommen werden, ist der Sozialhilferichtsatz in den westlichen Ländern derzeit höher.

Grund dafür ist einerseits die unterschiedliche Handhabung bei den Mietzuschüssen. Bei der Mindestsicherung von zwölfmal 744 Euro im Jahr ist bereits ein 25-prozentiger Anteil für den Wohnungsaufwand eingerechnet. Die Sozialhilferegelungen weisen jedoch eigene Richtsätze für Lebensbedarf und Wohnen auf. Außerdem: Mit Ausnahme von Wien wird die Sozialhilfe 14-mal im Jahr ausbezahlt.

Zu Transferkürzungen wird es jedenfalls nicht kommen, weil sich die Länder auf ein „Verschlechterungsverbot“ geeinigt haben.

Wie wirken die Arbeitsanreize?

Einen wesentlichen Unterschied zwischen den Systemen stellten auch die Freibeträge dar, sagt GAW-Geschäftsführer Florian Wakolbinger zur „Presse“. Aktuell wird das Erwerbseinkommen zu 100 Prozent auf die Sozialhilfe angerechnet. Bei der Mindestsicherung werden es hingegen nur 85 Prozent sein – was die Arbeitsanreize zwar nicht signifikant, aber doch erhöhe.

Kurzfristig würden die Kosten für die öffentliche Hand jedenfalls steigen – wegen des „Verschlechterungsverbots“, prophezeien die Autoren. Mittel- bis langfristig könnten jedoch noch keine Vorhersagen getroffen werden. Weil offen sei, wie weit die Länder über den Mindeststandard hinausgehende Unterstützungen gewähren. Oder wie die Arbeitsanreize wirken. Und weil nicht auszuschließen sei, dass mehr Bezugsberechtigte als bisher die Transfers in Anspruch nehmen. Denn die Mindestsicherung wird über das AMS abgewickelt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.03.2010)

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