Europarechtler: Neue Mindestsicherung könnte EU-Recht verletzen

Fabry
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Dass Asylberechtigte erst nach fünf Jahren Mindestsicherung bekommen, sei nicht zulässig, sagt der EU-Rechtsexperte Walter Obwexer. Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse 300 Euro zu streichen, sei "nicht unproblematisch".

Sowohl fünf Jahre Wartefrist auf die Mindestsicherung als auch ein "Arbeitsqualifikationsbonus" für Inländer sind grundsätzlich rechtskonform. Aber es kommt auf die konkrete Ausgestaltung an, mahnt der EU-Rechtsexperte Walter Obwexer am Dienstag die türkis-blaue Bundesregierung. Seiner Ansicht nach ist es "nicht unproblematisch",  fünf Jahre aufhältigen EU-Bürgern 300 Euro zu streichen. Gleiches gelte bei Asylberechtigten und langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsbürgern.

Worum geht es konkret? ÖVP und FPÖ haben am zweiten Tag ihrer Regierungsklausur eine Punktation vorgestellt. Demnach ist geplant, dass alle EU-Bürger und Drittstaatsangehörigen ausnahmslos erst nach fünf Jahren Anspruch auf Mindestsicherung haben. Andererseits will sie Inländer besser stellen: Nur sie sollen automatisch ein Anrecht auf die volle Höhe von 863,04 Euro haben. Allen Ausländern werden 300 Euro gestrichen, wenn sie nicht ausreichende Kenntnisse in Deutsch (B1-Niveau) oder Englisch (das noch höhere C1-Niveau) sowie die Erfüllung von Integrationsanforderungen (wie Wertekurs) nachweisen.

Fünf Jahre Wartefrist wären nur für Asylberechtigte nicht zulässig, erläuterte nun der Innsbrucker Europarechtler Obwexer. Denn die Genfer Flüchtlingskonvention gebiete für sie dieselbe öffentliche Fürsorge wie für Staatsbürger. Wenn die Regierung Möglichkeiten zur Verkürzung der Wartefrist für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige streicht, ist das zulässig: EU-Bürger müssen laut EuGH-Judikatur in den ersten fünf Jahren Aufenthalt selbst über ausreichende Mittel zur Sicherung ihrer Existenz verfügen. Und Drittstaatsangehörigen haben erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt das Recht auf Gleichbehandlung bei sozialem Schutz.

EU-Bürger dürfen nicht anders behandelt werden

Die fünf Jahre spielen auch beim Inländer-Bonus eine Rolle: EU-Bürger (die vorher ohnehin keinen Anspruch haben) dürfen ab diesem Zeitpunkt des Daueraufenthaltsrechts nicht anders behandelt werden als Inländer. Sie müssen bei Bedürftigkeit also ohne Nachweis von Sprachkenntnissen 863,04 Euro Mindestsicherung bekommen.

>>> Wien bis Vorarlberg: Die Mindestsicherung in den Ländern

Ob Drittstaatsangehörigen oder anerkannten Flüchtlingen 300 Euro gestrichen werden, ist "zweifelhaft". Obwexer verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem Fall aus den Niederlanden: Demnach verstößt es gegen die europarechtlichen Vorgaben, wenn für jede nicht bestandene Prüfung über Sprach- oder Landeskenntnisse 1.000 Euro Verwaltungsstrafe kassiert werden. Denn ein Staat dürfe zwar Integrationserfordernisse verlangen, aber die Modalitäten müssten so gestaltet sein, dass sie nützliche Integrationsmaßnahmen nicht vereiteln.

Reichen 563,04 Euro für ein menschenwürdiges Leben?

Der ins Auge gefasste Arbeitsqualifikationsbonus wäre zwar "ein bisschen etwas anderes", merkte Obwexer an. Aber es wäre "nicht unproblematisch", wenn eigentlich integrierten Personen, die ausreichend - aber nicht am geforderten hohen Niveau - Deutsch können, 300 Euro zu streichen.

Bei anerkannten Flüchtlingen gibt es noch ein besonderes Gebot: Ihnen darf die Leistung nicht unter die Erfordernisse eines menschenwürdigen Lebens reduziert werden. Ob 563,04 Euro ausreichen, werden möglicherweise Höchstgerichte entscheiden müssen - zumal einen Teil davon auch noch die Länder kürzen können, wenn die Wohnkosten bei ihnen niedriger sind.

Obwexer ist freilich nicht der einzige, der Kritik an den türkis-blauen Plänen äußert: Schon am Montag sträubten sich einige Bundesländer dagegen, auch die Caritas und die Volkshilfe äußerten Bedenken.

(APA/Red.)

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