Mindestsicherung: Die neuen Regeln im Detail

Auf dem Weg zum Antrag auf Mindestsicherung
Auf dem Weg zum Antrag auf Mindestsicherung(c) Clemens Fabry (Presse)
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Die Mindestsicherung beträgt in Zukunft maximal 863,04 Euro für Einzelpersonen, und das österreichweit. Änderungen gibt es bei den Kinderzuschlägen. Ein Überblick.

Die Mindestsicherung beträgt in Zukunft maximal 863,04 Euro für Einzelpersonen, und das österreichweit. 300 Euro davon erhalten Personen nur mit österreichischem Pflichtschulabschluss oder wenn sie gewisse Voraussetzungen wie das Deutschniveau B1 oder Englischlevel C1 erfüllen.

Die 863 Euro sind ein Maximalwert als Vorgabe für die Länder. Diese können innerhalb dieses Rahmens auch niedrigere Summen vorsehen, wenn die Wohnkosten in der Region besonders niedrig sind. Auch inwieweit die Vergütung über Sachleistungen erfolgt, können die Länder mitbestimmen. Wohnkosten sind wenn möglich überhaupt als Sachleistung zu gewähren.

Änderungen gibt es bei den Kinderzuschlägen, wo dem ersten Kind maximal 25 Prozent der Leistung (wobei hier der Bezugspunkt immer die 863 Euro sind) vergütet werden, dem zweiten höchstens 15 Prozent und ab dem dritten maximal fünf Prozent. In einem früheren ÖVP-Modell war von noch geringeren Beträgen die Rede, da hätte es schon ab dem ersten Kind nur zehn Prozent gegeben, wovon man in den Schlussverhandlungen noch abgegangen war. Abfederungen gibt es für Alleinerzieher. Sie bekommen fürs erste Kind maximal 100 Euro, fürs zweite 75 Euro, für das dritte 50 und ab dem vierten jeweils 25 Euro.

Für in der Haushaltsgemeinschaft lebende volljährige Person gibt es pro Person maximal 70 Prozent der Leistung. Ab der dritten leistungsberechtigten volljährigen Person, wenn diese einer anderen Person im Haushalt gegenüber unterhaltsberechtigt ist oder sein könnte, sind 45 Prozent vorgesehen.

Grundsätzlich besteht für EU-Bürger und sonstige Drittstaatsangehörige ab sofort eine fünfjährige Wartefrist. Subsidiär Schutzberechtigte und Ausreiseverpflichtete sind ebenso wie Asylwerber, die ja in der Grundversorgung sind, von der Mindestsicherung ausgeschlossen.

Um den Vollbezug von 863 Euro zu erhalten, hat man gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, die für Inländer leicht zu erreichen sind, genügt doch ein österreichischer Pflichtschulabschluss. Alternativ (und vor allem für anerkannte Flüchtlinge relevant) ist das Deutsch-Sprachniveau B1 (Kann das Wesentliche verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht) oder der Englisch-Sprachlevel C1 (Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen) vorzuweisen. Abgeprüft werden die Kenntnisse vom Österreichischen Integrationsfonds. Neben den Sprachkenntnissen dürften noch weitere Kriterien (Qualifizierungsmaßnahmen, unterschriebene Integrationsvereinbarung, abgeschlossener Wertekurs) herangezogen werden. Solange die Vorgaben nicht erfüllt sind, gibt es nur 563 Euro.

Nicht erfüllt werden müssen diese Bedingungen für den 300 Euro "Arbeitsqualifizierungsbonus" von Personen mit Betreuungspflichten sowie von Menschen mit Behinderungen.

(APA)

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