Das Gesetz umfasst neben Burkas auch Schals, Masken und Helme.
Kopenhagen. In Dänemark dürfen die Menschen von August an in der Öffentlichkeit nicht mehr ihr Gesicht verhüllen. Das am Donnerstag vom Parlament beschlossene Verbot bezieht sich auf Gesichtsschleier wie Burka und Niqab, gilt aber auch für Hüte, Mützen, Schals, Masken, Helme und künstliche Bärte, die das Gesicht stark verdecken. Weiter erlaubt ist es allerdings, sich an kalten Tagen den Schal um den Kopf zu wickeln oder im Fasching Masken zu tragen.
Beim ersten Verstoß gegen das Verhüllungsverbot droht laut der neuen Regelung eine Strafe vom umgerechnet 135 Euro. Wird man zum vierten Mal erwischt, kostet es rund 1350 Euro. Niemand werde gezwungen, die Burka auf der Straße abzunehmen, sondern lediglich nach Zahlung der Strafe aufgefordert, nach Hause zu gehen, hatte Justizminister Søren Pape Poulsen erklärt.
Dänemark ist nicht das einzige europäische Land mit einem Verhüllungsverbot. Als erstes führte 2011 Frankreich eine entsprechende Regelung ein. Auch in Österreich darf das Gesicht seit dem vergangenen Herbst nicht mehr verhüllt werden. (APA/DPA/AFP)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.06.2018)