Puls 4 meldet Triumph gegen YouTube vor Gericht

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Nach einem Urteil des Wiener Handelsgerichts ist YouTube kein neutraler Vermittler von Inhalten, sondern verantwortlich. Puls4-Chef Markus Breitenecker spricht von einem Meilenstein.

YouTube muss in Zukunft durch Vorabkontrolle sicherstellen, dass keine Videos hochgeladen werden, die rechtsverletzend sind - so sieht Puls 4 die Folge eines nicht rechtskräftigen Urteils des Wiener Handelsgerichts in erster Instanz. Das Gericht hat darin festgestellt, dass YouTube für Urheberrechtsverletzungen, die auf der Medienplattform von Usern begangen werden, direkt haftet, wie der Privatsender am Mittwoch bekannt gab. Das Urteil sei nicht auf Österreich bezogen, sondern gelte weltweit und für jegliche Inhalte auf dem Videoportal.

Der Sender spricht von einer Entscheidung, die "das Internet revolutionieren könnte". Geschäftsführer Markus Breitenecker sieht es als wichtiges internationales Zeichen, dass YouTube nun zur Verantwortung gezogen wird: "Mit dieser Entscheidung haben wir einen Meilenstein erreicht für die Bemühungen von Rechteinhabern weltweit." Mit einer Berufung ist aber jedenfalls zu rechnen, heißt es vom Handelsgericht.

YouTube berufe sich laut Puls 4 auf das sogenannte Host-Provider Privileg nach den Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes. Das sehe vor, dass technische Dienstleister als Vermittler nicht für die von einem Nutzer eingestellten Inhalte haften sollen. Voraussetzung dafür sei aber eine neutrale Rolle. Diese neutrale Rolle hat das Handelsgericht Wien nun in seinem Urteil verneint, wie der Privatsender bekannt gab. Mit Verknüpfung, Sortierung, Verlinkung, Inhaltsverzeichnissen nach vorgegebenen Kategorien, Ermittlung des Suchverhaltens, maßgeschneiderten Surfvorschlägen und dergleichen mehr verlasse Youtube "die Rolle eines neutralen Vermittlers", soll es in der Entscheidung des Handelsgerichts heißen.

YouTube wiederum hielt fest, dass man die Urteilsbegründung "eingehend prüfen" werde. "Wir halten uns alle Optionen offen inklusive einer Berufung", so ein Sprecher des Unternehmens. "YouTube nimmt den Schutz des Urheberrechts sehr ernst und stellt Rechte-Inhabern Werkzeuge und Ressourcen zur Verfügung, mit denen sie ihre Inhalte schützen und verwerten können."

Schon 2014 erwähnte Breitenecker im Gespräch mit der "Presse" rechtliche Schritte gegen Youtube. "Wir gehen mit Klagen gegen die Rechtsverletzungen vor, wenn wir keine Einigung finden", sagte er. Denn YouTube verdiene durch die Vermarktung von nicht freigegebenen Inhalten viel Geld.

(ewa/rovi)

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