Bundespräsident Fischer stellt sich gegen die FP-Kandidatin Rosenkranz, die das Verbotsgesetz aufheben will. Die Geschehnisse im Zweiten Weltkrieg dürfe man nicht verherrlichen.
Im Streit um die Aussagen von FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz zum Verbotsgesetz hat sich nun auch Bundespräsident Heinz Fischer zu Wort gemeldet: "Jemand, der sich zur Zweiten Republik bekennt, kann das, was während des Zweiten Weltkrieges passiert ist, weder gutheißen, noch lobpreisen, noch verherrlichen." Das erklärte Fischer bei einer Rede an der Universität Klagenfurt aus Anlass einer Promotion "sub auspiciis praesidentis".
"Man muss Zeugnis ablegen, für die Geschichte unseres Landes", für das, was sich ereignet habe, im Guten und im Schlechten, sagte Fischer. Er sei "stolz auf die Geschichte der Zweiten Republik und stolz auf den Weg, der aus den Trümmern der Nachkriegszeit", hin zu einem Land, das seinen Platz gefunden hat, geführt habe. "Ich fühle mich verpflichtet, einen klaren Trennstrich - eine Feuermauer - zu errichten, gegenüber dem, was vorher war", so Fischer.
Er betrachte das Verbotsgesetz als Beitrag zu dieser Klarheit. "Es ist nicht so, dass es verboten wurde, eine harmlose Diskussion zu führen", sagte Fischer. Verboten worden seien die NSDAP, die SA, die SS und daran angelehnte Organisationen. Verboten sei auch die Neuerrichtung solcher Vereinigungen. Das dritte Verbot besage, dass man keine derartigen Handlungen setzen dürfe und "das vierte Verbot bedeutet, dass man die Verbrechen, die während des Nationalsozialismus geschehen sind, nicht gutheißen oder verharmlosen darf", erklärte der Bundespräsident.
(APA)