Peter Pilz: Abgeordnete können nicht auf Immunität verzichten

NATIONALRAT MIT ATKUELLER STUNDE 'GEMEINSAM GEGEN DEN TERROR': MIKL-LEITNER/PILZ
NATIONALRAT MIT ATKUELLER STUNDE 'GEMEINSAM GEGEN DEN TERROR': MIKL-LEITNER/PILZAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Über die Immunität eines Abgeordneten entscheidet der Nationalrat, nicht der einzelne Abgeordnete. Der Nationalrat könnte die Immunität von Peter Pilz bestätigen - er tat dies bereits ein Mal.

Peter Pilz kann als Abgeordneter nicht auf seine Immunität verzichten. "Es entscheidet der Nationalrat mit Mehrheit", stellte Parlamentarismus-Experte Werner Zögernitz am Donnerstag klar.

Pilz ist Beschuldigter in einem Verfahren wegen übler Nachrede. Den Gerichtstermin in St. Pölten am gestrigen Mittwoch ließ er kurzfristig wegen Krankheit platzen. Der Anwalt des Klägers hatte Pilz' Nicht-Erscheinen als "trauriges Schauspiel" kritisiert. Denn sollte er kommende Woche in den Nationalrat zurückkehren, wäre er wieder durch die Immunität geschützt. Pilz kündigte nun einen Antrag an, seine Immunität in dieser Causa aufzuheben.

Nationalrat könnte Immunität bestätigen

"Ein Einzelner kann sich zwar alles wünschen", erklärte Zögernitz - aber die Entscheidung liegt beim Nationalrat. Nachdem der Nationalrat in dieser Causa bereits einmal den Schutz der Immunität bestätigt hatte, sei davon auszugehen, dass er wieder so entscheidet. "Alles andere würde mich wundern", meint der Experte. "Der politische Zusammenhang ist zweifellos gegeben."

Die Tätigkeit von Abgeordneten ist umfassend geschützt. Behörden müssen zur zeitweiligen Aufhebung der Immunität von Mandataren zur Klärung eines gerichtsanhängigen beziehungsweise strafbehördlichen Sachverhalts Anfragen stellen. Der Immunitätsausschuss bzw. der Nationalrat entscheidet dann, ob ein Zusammenhang zur politischen Tätigkeit besteht oder ob ein Abgeordneter "ausgeliefert" wird.

Pilz hatte laut Anklage 2011 Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter in Zusammenhang mit der Causa Eurofighter als "Komplizen der organisierten Korruption" bezeichnet. Das brachte Pilz eine Klage wegen übler Nachrede ein. Der Immunitätsausschuss des Nationalrates gewährte dem damaligen Abgeordneten Schutz und lieferte ihn nicht aus. Nach Pilz' Ausscheiden aus dem Parlament beantragte Kronawetter die Fortführung des Verfahrens - daher auch der Gerichtstermin am Mittwoch. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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