Rosenkranz für Kardinal Schönborn "nicht wählbar"

Rosenkranz fuer Kardinal Schoenborn
Rosenkranz fuer Kardinal Schoenborn(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Kardinal Schönborn grenzt sich nach Aussagen der FP-Hofburg Kandidatin zum Verbotsgesetz überraschend deutlich ab. Rosenkranz selbst weist Meldungen über ihre Aussagen als "irreführend und falsch" zurück.

Kardinal Christoph Schönborn hat sich am Freitag überraschend deutlich von FP-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz abgegrenzt. Wörtlich sagte der Kardinal nach der Früjahrstagung der Bischofskonferenz: "Wenn sich jemand für ein hohes Amt in der Republik bewirbt und in der Frage des Verbots von nationalsozialistischer Wiederbetätigung oder Shoah einen Spielraum offen lässt, dann ist so jemand für mich nicht wählbar."

Gestern hatte der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger  Strafanzeige gegen Barbara Rosenkranz eingebracht: Er ist der Ansicht, dass ihre Aussagen zumindest eine "Vorbereitungshandlung" zur Wiederbetätigung darstellen.

Rosenkranz bestreitet Aussagen

Rosenkranz selbst hat am Donnerstag Abend bestritten, die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes zu fordern. Entsprechende Meldungen wies sie in einer Aussendung als "irreführend und falsch" zurück.

Vielmehr habe sie auf Nachfrage festgestellt, dass die Teile des Gesetzes, die Meinungsäußerungen beträfen, dem Recht auf Meinungsfreiheit widersprechen würden. Weiters wies Rosenkranz darauf hin, dass eben diese Diskussion auch von unabhängigen Medien und in der Rechtswissenschaft geführt werde.

Strache: Rosenkranz wird Böses unterstellt

Auch Parteichef Heinz-Christian Strache verteidigte seine Kandidatin am Freitag. Rosenkranz werde "Böses unterstellt", kritisierte Strache. "Niemand" rede in der FPÖ von der "Forderung nach einer Abschaffung des Verbotsgesetzes", es gebe auch keine parlamentarischen Initiativen, das Gesetz zu ändern.

Das Verbotsgesetz sei für ihn nicht nur ein gesetzliches Instrument, sondern auch "eine Art wichtiges politisch-rechtliches Symbol für die klare Distanzierung und die messerscharfe Trennlinie zu den Verbrechen des Nationalsozialismus", so Strache.

Die Frage, ob es aber wirklich verhältnismäßig oder "nicht sogar kontraproduktiv" sei, wenn jemand "wegen einer dummen und durchaus als idiotisch zu bezeichnenden Meinung gleich für bis zu zehn Jahre eingesperrt wird", müsse man aber "sehr wohl auch stellen dürfen, ohne dass man gleich als Nazi diffamiert wird".

Spindelegger: Verbotsgesetz unverzichtbar

In der Debatte um das Verbotsgesetz hat sich nun auch Außenminister Michael Spindelegger (VP) eingeschaltet. Für ihn ist und bleibt das NS-Verbotsgesetz "ein unverzichtbarer Teil unserer Rechtsordnung und unseres historischen und moralischen Selbstverständnisses". Das betonte er am Donnerstag in einer Aussendung. Die derzeit laufende öffentliche Diskussion zu diesem Thema habe auch zu zahlreichen internationalen Anfragen geführt.

Insgesamt war der Vorwurf laut geworden, das Verbotsgesetz und die darin geregelte Bestrafung der öffentlichen Leugnung oder Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords beschränke die Meinungsfreiheit. Dem hielt der Außenminister entgegen, dass die Leugnung historischer Tatsachen keine "Meinungsäußerung" sein könne. Die Ausübung der Meinungsfreiheit generell - wie dies die Europäische Menschenrechtskonvention klarstelle - beinhalte auch Pflichten und Verantwortung und könne daher gesetzlichen Einschränkungen unterworfen werden.

Aber auch ehemalige ÖVP-Spitzenpolitiker gehen auf Distanz zu Rosenkranz. "Nach ihren letzten Aussagen glaube ich nicht, dass vernünftige Menschen Frau Rosenkranz wählen", meint etwa der ehemalige EU-Kommissar Franz Fischler in der "Kleinen Zeitung" (Freitag-Ausgabe). Für Ex-Vizekanzler Erhard Busek ist sie "keine ernstzunehmende Kandidatin".

Verbotsgesetz

Mit dem Verbotsgesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die NSDAP verboten und jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus unter Strafe gestellt. Auch die öffentliche Leugnung und Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen ist verboten. Das Gesetz steht im Verfassungsrang. 2009 wurden 46 Menschen angeklagt.

Kritiker des Verbotsgesetzes berufen sich vor allem auf die Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert wird. Die Meinungsfreiheit kann laut EMRK eingeschränkt werden, wenn das zum Beispiel zur Aufrechterhaltung der Ordnung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Beschwerden gegen Urteile aufgrund des Verbotsgesetzes bisher stets abgewiesen. Er berief sich dabei auf das Verbot, die Rechte der Konvention zu missbrauchen.

(Red.)

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