Wels: VfGH bestätigt Kandidatur-Verbot für rechtsextreme "Bunte"

Wels VfGH bestaetigt KandidaturVerbot
Wels VfGH bestaetigt KandidaturVerbot(c) Clemens Fabry
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Die rechtsextreme Liste "Die Bunten" wurde zu Recht von der Welser Gemeinderatswahl ausgeschlossen, urteilt der Verfassungsgerichtshof. Die Wahlvorschläge der Liste seien als NS-Wiederbetätigung zu werten.

Die Gemeinderatswahl in Wels muss nicht wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Wahlanfechtung der rechtsextremen Liste "Die Bunten" am Freitag abgewiesen. Die Partei war von der Wahl am 27. September 2009 ausgeschlossen worden - zu recht, wie die Verfassungsrichter nun befanden. Sie bewerteten das Vorhaben der Partei, mit ausländerfeindlichen Parolen bei der Wahl anzutreten, als Akt der Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes und gaben daher der Landeswahlbehörde recht.

Die von den Bunten vorgelegten Wahlvorschläge seien angesichts des Umfeldes der Kandidaten "als - von der Verfassungsrechtsordnung verpönte - unzulässige Akte national-sozialistischer Wiederbetätigung zu werten", heißt es im VfGH-Erkenntnis. "Die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ist ein grundlegendes Merkmal der wiedererstandenen Republik", schreiben die Verfassungsrichter in ihrem Urteil.

An diesem Verbot habe sich "jedes staatliche Handeln" zu orientieren. "Es darf folglich kein behördlicher Akt ergehen, der eine Mitwirkung des Staates an nationalsozialistischer Wiederbetätigung bedeuten würde", heißt es weiter. Daher seien auch derartige Wahlvorschläge "als unzulässig zurückzuweisen".

Wahlwerbung und Umfeld entscheidend

Außerdem hält der Verfassungsgerichtshof fest, dass bei der Beurteilung einer Kandidatur auch die begleitende Wahlwerbung berücksichtigt werden müsse - und zwar unter Beachtung des Umfeldes der wahlwerbenden Gruppe und deren Kandidaten. Dies war im aktuellen Fall vor allem auch deshalb nötig, weil "Die Bunten" kein umfassendes Parteiprogramm vorgelegt hatten.

Die Vertreibung vorgeblich "volksfremder Elemente" und die Verfolgung "rassenpolitischer" Pläne sei erklärtes Hauptziel der NSDAP gewesen, schreiben die Verfassungsrichter: "Ebendiese Ziele aber machte die einschreitende wahlwerbende Gruppe - auch durch ihr Verhalten im Vorfeld der Wahl - zu ihrem ausschließlichen Thema in der Wahlwerbung, die sich in fremdenfeindlichen Schlagworten erschöpfte." Im Erkenntnis wird dazu auf von den Bunten vorgebrachte Schlagworte wie "volksfremd", "Verausländerung", "Ausländerbanden" oder "Umvolkung" verwiesen.

Listen-Chef: Haben nichts angestellt

Der Chef der rechtsextremen Bürgerliste, Ludwig Reinthaler, zeigte sich in einer Reaktion erbost über das Urteil und betonte, die Kandidaten hätten nichts angestellt. Die Begründung des Kandidaturverbots durch die Landeswahlbehörde spricht freilich eine andere Sprache: Demnach wurden beim Spitzenkandidaten der Gruppe im Rahmen einer Hausdurchsuchung 2007 rechtsextreme Pamphlete wie Gerd Honsiks "Freispruch für Hitler" und Adolf Hitlers "Mein Kampf" gefunden.

Außerdem darf der Aktivist laut einem Urteil des Landesgerichts Linz als "Brauner" bezeichnet werden. Außerdem unterhielt die Liste, die in ihrer Wahlwerbung gegen "volksfremden Parteien" mobilisiert hatte, Kontakte zur rechtsextremen NVP.

(APA)

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