NS-Verbotsgesetz: Strache verteidigt Rosenkranz

FPÖ-Chef: Niemand fordert Abschaffung des Gesetzes.

WIEN (red./APA). FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nahm seine Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz am Freitag in Schutz. „Niemand“ in der FPÖ rede von der Abschaffung des Verbotsgesetzes, es gebe auch keine parlamentarischen Initiativen, das Gesetz zu ändern, betonte Strache bei einer Pressekonferenz. Man müsse aber zwischen jenen unterscheiden, die aus „Dummheit“ oder „jugendlichem Übermut“ eine „blöde Meinung“ äußern, und jenen, die die Demokratie angreifen.

Rosenkranz werde „Böses“ unterstellt, kritisierte der FPÖ-Chef. Er müsse deshalb klarstellen, dass die gesamte FPÖ „den Nationalsozialismus sowie alle anderen totalitären Regime zutiefst verurteilt“. Wenn die Medien und auch Bundespräsident Heinz Fischer nun so täten, als wäre dies anders, sei das „absurd“.

Das Verbotsgesetz sei für ihn nicht nur ein gesetzliches Instrument, sondern ein „wichtiges politisch-rechtliches Symbol für die messerscharfe Trennlinie zu den Verbrechen des Nationalsozialismus“, sagte Strache. Die Frage aber, ob es verhältnismäßig sei, wenn jemand „wegen einer dummen und durchaus als idiotisch zu bezeichnenden Meinung gleich für bis zu zehn Jahre eingesperrt wird“, müsse man „sehr wohl“ stellen dürfen, ohne gleich als Nazi diffamiert zu werden.

Klar sei auch, dass jede Freiheit, auch die Meinungsfreiheit, ihre Grenzen dort brauche, wo sie die Freiheit von anderen einschränke. Rosenkranz hätte ihre Meinung „vielleicht besser formulieren können“, meinte Strache. Aber er habe sie genau so verstanden, wie er es nun dargelegt habe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2010)

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