Anzeige gegen Peter Pilz

Maria Stern und Peter Pilz.
Maria Stern und Peter Pilz. (c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Die Staatsanwaltschaft soll überprüfen, ob Maria Stern das Mandat wirklich freiwillig abgetreten hat.

Wien. Peter Pilz hat eine Rochade also schlussendlich doch hinbekommen und sitzt nun wieder im Nationalrat. Grund dafür ist, dass nach Kolbas Rücktritt ein Mandat frei wurde – auf das Maria Stern zu seinen Gunsten verzichtete. Ganz freiwillig, sagt sie.

Die FPÖ – um genau zu sein, der Abgeordnete Hans-Jörg Jenewein – zweifelt aber an dieser Freiwilligkeit und hat eine Anzeige gegen Peter Pilz bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht. „Die Staatsanwaltschaft wird ersucht, den angeführten Sachverhalt strafrechtlich, insbesondere aufgrund des Verdachts der Verwirklichung des Tatbestands der Vorteilsnahme nach § 305 StGB zu überprüfen.“

Grund dafür ist, dass Martha Bißmann eine Vereinbarung mit der Partei getroffen hatte, im Falle, dass sie ihr Mandat abtreten werde: Unter anderem wollte sie Parteichefin werden und das nächste frei werdende Mandat zugesichert bekommen. Schon damals entwickelte sich eine mediale Debatte darüber, ob das entgeltliche Überlassen eines Mandats strafrechtlich relevant wäre.

Die FPÖ vermutet nun, dass mit Maria Stern ein ähnliches Arrangement getroffen wurde. Immerhin soll sie nun Pilz als Parteichefin ablösen – und dafür auch ein deutlich höheres Gehalt kassieren. Nämlich das eines Abgeordneten, in der Höhe von knapp 8800 Euro. Die Partei hat sechs Mitglieder.

In einem „Presse“-Interview sagte Stern auch, dass sie davon ausgehe, dass sie das nächste Nationalratsmandat bekommen würde. Je nachdem, wer geht, würden aber andere auf der Liste nachrücken. (ath)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2018)

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