Einigungsverfahren

Schlichten statt richten: „Bevor es andere anbieten . . .“

Einigungsrichterinnen Kleindienst und Thau (v. l.) mit OLG-Chef Jelinek.
Einigungsrichterinnen Kleindienst und Thau (v. l.) mit OLG-Chef Jelinek.(c) Akos Burg
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Wiener Richter versuchen, Alternative zu Urteilen zu etablieren.

Wien. „Es gibt eine ganze Reihe von Verfahren, die dazu prädestiniert sind, anders gelöst zu werden als durch ein Urteil.“ Konstanze Thau, Richterin am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, ist sich dessen bewusst, dass Gerichtsentscheidungen nicht bei allen Arten von Streitigkeiten der Weisheit letzter Schluss sind. Thau ist eine von zwei Dutzend Einigungsrichterinnen und -richtern, die im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien (samt Niederösterreich und Burgenland) eine niederschwellige Alternative zu Urteilen anbieten.
Das Einigungsverfahren, das sie unentgeltlich anbieten, wurde bereits vor einiger Zeit entwickelt, hat sich aber noch nicht so recht durchgesetzt. Von Abertausenden Verfahren, die Jahr für Jahr im OLG-Sprengel Wien geführt werden, enden gerade einmal rund hundert mit einer vom Einigungsrichter vermittelten Lösung. Heute, am „Tag der Mediation“, wollen deshalb Richter, Einigungsrichter, Anwälte und Mediatoren bei einer Tagung im Justizministerium diskutieren, ob und wie das Potenzial des Einigungsverfahrens besser ausgeschöpft werden kann. Dieses hat in vielen anderen Ländern schon stärker Fuß gefasst, etwa vor dem deutschen Güterichter oder dem Schweizer Friedensrichter.


Auch die pensionierte Richterin Susanna Kleindienst ist Einigungsrichterin: „Im gerichtlichen Verfahren kann sehr viel zerstört werden“, sagt sie im Gespräch mit der „Presse“. Besonders dann, wenn die Streitteile einander nicht nur einmal begegnet sind, in Konflikt geraten sind und danach wieder völlig getrennte Wege gehen, sondern längerfristig miteinander auskommen sollen, bietet sich nach Meinung von Thau und Kleindienst ein Einigungsverfahren an: bei Streitigkeiten innerhalb von Familien(-unternehmen) etwa.
Meint ein Verhandlungsrichter, eine Auseinandersetzung eignet sich für ein Einigungsverfahren, so kann er die Parteien auf diese Möglichkeit hinweisen. Sind beide Seiten einverstanden, kann versuchsweise eine kurze Schleife eingezogen werden, während das reguläre Verfahren auf Schiene bleibt, der nächste Verhandlungstermin also schon feststeht. Ein Einigungsrichter – zwingend ein anderer als der Verhandlungsrichter – setzt sich mit den Parteien zusammen und versucht zu erreichen, dass diese zu einer Lösung kommen. „Die Einigungsrichter sind nur Prozessbegleiter und nicht hoheitlich tätig“, sagt Kleindienst. „Sie entscheiden nie.“


Ein Halbtag, nicht mehr steht für den Einigungsversuch zur Verfügung. Das genügt meist, um entweder dessen Ziel zu erreichen, die Aussichtslosigkeit einzusehen oder zu erkennen, dass langwierigere Gespräche in einer (kostenpflichtigen) Mediation nötig sind. „Oft erleichtert das Einigungsverfahren auch den nachfolgenden Prozess“, berichtet Thau.

Vergleichsdruck fällt weg

Umgekehrt enden allerdings auch viele Prozesse mit Vergleichen statt mit Urteilen; nicht selten drängen die Verhandlungsrichter selbst darauf – wohl auch deshalb, weil sie sich damit Arbeit ersparen. Im Vergleich dazu hat das Einigungsverfahren aber Vorteile: Zum einen können die Parteien offener über ihre Probleme und Interessen sprechen, weil sie vor einem anderen als dem entscheidenden Richter sitzen. Außerdem brauchen sie nicht zu fürchten, einem Vergleichsdruck seitens dieses Richters ausgesetzt zu sein. „Wir wissen alle: Wer endgültig Njet sagt, hat in vielen Fällen das Nachsehen“, sagt Michael Enzinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien.


Die Anwälte haben noch keine einheitliche Linie pro oder kontra Einigungsverfahren. Denn wenn auch der Richter dabei ein anderer ist als der Verhandlungsrichter: Nichts kann die Parteien daran hindern, das dort Gehörte gegen die jeweils andere zu verwenden, wenn die Einigung misslingt. Rein finanziell betrachtet ist ein Streit durch die Instanzen für die Rechtsvertreter jedenfalls attraktiver als eine frühe Einigung.
Auch in der Justiz selbst sind die Meinungen über das freiwillige Engagement der Einigungsrichter geteilt. Manche Richter können sich überhaupt nicht vorstellen, neben den eigenen Akten auch noch Fälle anderer Richter zu übernehmen, um sie an deren Stelle zu erledigen. Es soll OLG-Richter geben, die den Richtern im eigenen Sprengel solche Aktivitäten rundweg verbieten. Im Wiener Sprengel haben die Einigungsrichter mit Präsident Gerhard Jelinek jedoch einen starken Befürworter: „Bevor das jemand anderer tut, soll doch die Justiz solche Einigungsverfahren anbieten“, sagt Jelinek. Er unterstützt die Kolleginnen und Kollegen, indem er ihnen Räumlichkeiten zur Nutzung überlässt, und versucht auch, in der Richterschaft Überzeugungsarbeit zu leisten. Und im Ministerium: „Die gesetzlichen Grundlagen sind noch sehr dünn“, warnt Jelinek. Wünschenswert wäre unter anderem eine Verschwiegenheitspflicht.

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