Rosenkranz distanziert sich von NS-Ideologie

Rosenkranz distanziert sich NSIdeologie
Rosenkranz distanziert sich NSIdeologie(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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In einer eidesstattlichen Erklärung weist die Hofburg-Kandidatin der FPÖ "jede Interpretation", das Verbotsgesetz abschaffen zu wollen, zurück. Die Erklärung sei Ausdruck eines "immensen Bedürfnisses" nach Klarstellung.

Die freiheitliche Kandidatin für die Bundespräsidentschaftswahl, Barbara Rosenkranz, hat sich nach ihren umstrittenen Aussagen zum Verbotsgesetz öffentlich von der NS-Ideologie distanziert. Wie von der "Kronen Zeitung" verlangt, wies sie in einer eidesstattlichen Erklärung, die sie am Montag in einer Pressekonferenz unterzeichnete, "jede Interpretation, dass ich dieses Gesetz abschaffen wolle, mit aller Entschiedenheit zurück". Bei den anderen Parteien stieß die Erklärung durchwegs auf Ablehnung.

Rosenkranz zeigte sich "persönlich sehr betroffen" von der Diskussion über ihre Kandidatur und meinte: "Zu keinem Zeitpunkt habe ich die Grundwerte unserer Republik in Frage gestellt, sondern sie im Gegenteil immer verteidigt. So habe ich auch das Verbotsgesetz als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals in Frage gestellt und werde es auch nicht in Frage stellen."

"Immenses Bedürfnis" nach Klarstellung

Mit der Erklärung will die FP-Kandidatin "alle Missverständnisse und Fehldeutungen ein für alle Mal ausräumen". "Für mich sind Demokratie, Freiheit und Menschenwürde die Fundamente meines Welt- und Menschenbildes und meiner politischen Arbeit", meinte sie weiter. Die Erklärung sei auch Ausdruck eines "immensen Bedürfnisses", eine umfassende Klarstellung abzugeben.

Die Anregung kam freilich von anderer Seite. "Krone"-Herausgeber Hans Dichand hatte die von ihm eigentlich mit einer Wahlempfehlung ausgestattet Rosenkranz zur eidesstattlichen Erklärung aufgefordert, nachdem sie Zweifel am Verbotsgesetz in der gegenwärtigen Form geäußert hatte.

Verbotsgesetz

Mit dem Verbotsgesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die NSDAP verboten und jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus unter Strafe gestellt. Auch die öffentliche Leugnung und Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen ist verboten. Das Gesetz steht im Verfassungsrang. 2009 wurden 46 Menschen angeklagt.

Kritiker des Verbotsgesetzes berufen sich vor allem auf die Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert wird. Die Meinungsfreiheit kann laut EMRK eingeschränkt werden, wenn das zum Beispiel zur Aufrechterhaltung der Ordnung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Beschwerden gegen Urteile aufgrund des Verbotsgesetzes bisher stets abgewiesen. Er berief sich dabei auf das Verbot, die Rechte der Konvention zu missbrauchen.

Kickl kritisiert "beschämende Menschenhatz"

Zuvor hatte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl die öffentliche Kritik an ihr als "beschämende Menschenhatz" gegeißelt. Neben "haltlosen Anwürfen" gebe es jetzt auch noch "Herabwürdigungen" von Rosenkranz, etwa wegen ihrer zehn Kinder. Die Kritiker würden hierbei "einen Bärendienst an der demokratischen Kultur" leisten, die Wahrheit werde aus parteipolitischen Gründen zugunsten von Propaganda nach und nach zurückgedrängt.

Kickl vermutet als Grund für den Wirbel um Rosenkranz große Nervosität beim politischen Gegner.Eine Distanzierung von der nationalsozialistischen Ideologie bezeichnete Kickl für die gesamte FPÖ als "Selbstverständlichkeit". Allerdings müsse diese nicht nur gehört, sondern auch angenommen werden.

(APA)

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