Der eidesstattliche Akt hat keine Folgen. Ein reiner PR-Gag sei die Erklärung der FPÖ-Politikerin, meinen die Rechtsexperten Bernd-Christian Funk und Theo Öhlinger.
Wien. In einer eidesstattlichen Erklärung bekannte sich Barbara Rosenkranz zum NS-Verbotsgesetz. Doch wozu ist diese Erklärung gut? Offenbar nur dazu, dem Wunsch von „Krone“-Chef Hans Dichand nachzukommen. Denn der Akt löst keine Folgen aus. „Juristisch ist das irrelevant. Das ist eine völlig sinnlose Erklärung“, sagt Verfassungsjurist Theo Öhlinger zur „Presse“. Es gebe nichts an der Erklärung, das man einklagen könne. Auch strafrechtlich habe dieser Eid keine Bedeutung (anderes gilt, wenn man vor Gericht unter Eid falsch aussagt). Ein reiner „PR-Gag“ sei die Erklärung der FPÖ-Politikerin, meint auch Rechtsexperte Bernd-Christian Funk.
Dass es bei Nichtbefolgung des Eids keine Sanktionen gibt, kommt FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache entgegen. Er schwor 2007 eidesstattlich, nie mit dem BZÖ kooperieren zu wollen. Nach der für die FPÖ enttäuschenden Kärntner Landtagswahl 2009 machte Strache aber dem BZÖ ein Kooperationsangebot. Inzwischen ist die einstige Kärntner BZÖ-Spitze ohnedies ins blaue Boot gewechselt.
Eidesstattliche Erklärungen sind überhaupt beliebt: Mehrere Politiker gaben sie in den letzten Jahren ab. Wiens verstorbener Bürgermeister Helmut Zilk wählte 1988 einen anderen Weg, der aber auch juristisch sinnfrei war. Zilk ließ sich „notariell beglaubigen“, dass er kein weiteres politisches Amt anstrebe. Zilk wollte Spekulationen über eine Kandidatur als Bundespräsident oder SPÖ-Chef vorbeugen. Hätte Zilk aber Lust bekommen zu kandidieren, hätte ihm das niemand verwehren können.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2010)