Viele Streitfragen um die "Arbeitszeit neu"

(c) Marin Goleminov
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Mehr Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz, viele dehnbare Begriffe, Verträge, die neu ausgehandelt werden sollten: Die neuen Regeln verheißen Unternehmen und Mitarbeitern zumindest anfangs einiges an Unsicherheit - und Juristen viel Arbeit.

Wien. Die geplante Verlängerung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden sorgt seit gut einer Woche für Aufregung. Ein anderes Detail ging daneben bislang unter: Dass mehr Arbeitnehmer als bisher überhaupt von den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen ausgenommen werden sollen. Konkret betrifft das neben „leitenden Angestellten“ künftig auch „sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ und „Arbeitskräfte, die Familienangehörige sind“, wenn ihre gesamte Arbeitszeit „auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“ oder die Arbeitnehmer völlig freie Zeiteinteilung haben.

Das basiert auf Unionsrecht – und lässt viel Interpretationsspielraum offen. So ist zwar klar, dass mit Familienangehörigen Eltern, Kinder, Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten gemeint sind. Ein entscheidendes Detail fehlt jedoch: Um wessen Angehörige geht es überhaupt? Nur um die des Betriebseigentümers? Dann käme die Neuregelung ausschließlich Einzelunternehmern zugute. Oder soll z. B. ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH genauso miterfasst sein?

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