Pröll: Rosenkranz' eidesstattliche Erklärung "skurril"

Hofburg Rosenkranz fuer Josef
Hofburg Rosenkranz fuer Josef(c) AP (Hans Punz)
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Dass sich die freiheitliche Präsidentschaftskandidatin eidesstattlich von der NS-Ideologie distanzieren müsse, hält ÖVP-Chef Pröll für "skurril". Für Rechtsexperten ist Rosenkranz' Erklärung "völlig sinnlos".

Mit einem klaren "Nein" hat ÖVP-Chef Vizekanzler Josef Pröll am Dienstag nach dem Ministerrat die Frage beantwortet, ob FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz für ihn persönlich wählbar sei.
Eine Wahlempfehlung für Anhänger der ÖVP wollte er dennoch nicht abgeben. Diese seien mündig genug für eine eigene Entscheidung, so Pröll. Er gehe ohnehin nicht davon aus, dass sich Rosenkranz als Magnet für ÖVP-Sympathisanten erweisen werde.

Pröll verteidigte trotz der Diskussion um Rosenkranz die Entscheidung seiner Partei, keinen eigenen Kandidaten aufzustellen. Diese sei nicht danach ausgerichtet worden, ob die FPÖ, die Grünen oder sonst wer jemanden ins Rennen schicke.

Eidesstattliche Erklärung "skurril"

Zur eidesstattlichen Erklärung von Rosenkranz sagte er unterdessen: "Es ist skurril, dass man sich von einer Ideologie wie der Nazi-Diktatur eidesstattlich distanzieren muss." Dies sei ja wohl eine "grunddemokratische Selbstverständlichkeit".

Ähnlich äußerte sich Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ). "Wer so etwas notwendig hat, hat sich als Kandidatin für das Präsidentenamt disqualifiziert", so der Kanzler zu der Erklärung der Kandidatin. Außerdem: "Ich glaube es erst, wenn die Taten folgen."

Erklärung ist "nicht ausreichend"

Bereits am Montag hatten SPÖ, BZÖ und Grüne deutlich gemacht, dass die Erklärung der FP-Kandidatin "nicht ausreichend" sei. SPÖ-Klubchef Josef Cap und Grünen-Chefin Eva Glawischnig vermissten etwa die eindeutige Aussage, dass es während der Nazi-Zeit Gaskammern gegeben habe.

BZÖ-Chef Josef Bucher meinte, der "genetische Code der NS-Verherrlichung" sitze bei Rosenkranz so tief, dass auch eine unter Druck zustandegekommene Erklärung das nicht ändere.

Juristen: "Reiner PR-Gag"

Juristische Folgen hat die Erklärung sowieso nicht. Sie sei "völlig sinnlos" und "ein reiner PR-Gag", meinen die Rechtsexperten Bernd-Christian Funk und Theo Öhlinger im Gespräch mit der "Presse" (mehr...).

In ihrer Erklärung verurteilte Barbara Rosenkranz die "Verbrechen des Nationalsozialismus" aus Überzeugung und distanziere sich von der NS-Ideologie. Das Verbotsgesetz "als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus" habe sie "niemals infrage gestellt und werde es auch nicht infrage stellen".

(APA/Red.)

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