Grasser fühlt sich von Ramprecht verleumdet

Grasser fuehlt sich Ramprecht
Grasser fuehlt sich Ramprecht(c) APA/HDS (HDS)
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Der ehemalige Finanzminister Grasser hat seinen früheren Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht verklagt. Dieser hatte behauptet, dass der Buwog-Verkauf ein abgekartetes Spiel gewesen sei.

An einem Nebenschauplatz in der Affäre um die Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) wurden heute Dienstag im Landesgericht Wien tiefe Einblicke in die Vorgänge rund um den umstrittenen Buwog-Verkauf unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegeben. Grasser hat seinen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht geklagt, weil er sich durch dessen Aussagen verleumdet sieht.

Abgekartetes Spiel?

Ramprecht hatte dem Nachrichtenmagazin "profil" (Ausgabe vom 5. Oktober 2009) gesagt, dass der Verkauf des Buwog-Pakets ein abgekartetes Spiel gewesen sei. Schon 2002, also gut ein Jahr vor der Verkaufsausschreibung, sei festgestanden, wohin die Reise gehen würde, nämlich in Richtung Immofinanz. Das Verfahren zur Auswahl einer Investmentbank, die den Verkauf des Buwog-Pakets begleiten sollte, sei derart beeinflusst worden, dass Lehman Brothers den Auftrag erhielt. Der Immobilienmakler Plech habe ihm kurz vor der letzten Sitzung der Vergabekommission gesagt, der Minister (also Grasser, Anm.) wolle, dass Lehman den Zuschlag bekomme. Grasser widersprach heftig und klagte Ramprecht wegen "Übler Nachrede".

Plech verzichtet auf Aussage

Der eigentlich in Ramprechts Aussagen Genannte, der Immobilienmakler Ernst Karl Plech, kündigte schriftlich an, sich der Zeugenaussage zu entschlagen. Plech ist bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rund um die Provisionszahlungen des siegreichen Buwog-Bieters Immofinanz an die Grasser-Vertrauten Peter Hochegger und Walter Meischberger beschuldigt. Grasser, gegen den in der Causa Buwog ebenfalls strafrechtlich ermittelt wird, zeigte sich dafür heute umso gesprächiger.

Ramprecht: Nur Plech zitiert?

Als Grasser zum Verfahren "Mediensache Grasser gegen Ramprecht" eintraf, meinte Ramprechts Anwalt Michael Pilz, eigentlich habe sein Mandant ja nur zitiert, was Plech ihm gesagt habe. Grasser selber habe er kein Fehlverhalten vorgeworfen. Für Grassers Anwalt Michael Rami genügte diese Erklärung, die Grasser im Nachhinein gegenüber den Medien als "Vergleichsangebot" bezeichnete, aber nicht. Grasser schlage den Sack, meine aber den Esel, kommentierte Ramprechts Anwalt Pilz nach dem Verfahren.

Vergabekommission empört wegen Lehmann

Sehr gründlich und genau wurde dann von Richter Gerald Wagner der Beklagte Ramprecht zu den Vorgängen befragt: Plech habe ihm "zwei Minuten vor der Sitzung" der Vergabekommission über die Auswahl der Investmentbank, die den Buwog-Verkauf begleiten sollte, gesagt, statt der bisher vorne liegenden CA IB sollte Lehman Brothers gekürt werden. Plech sei ihm gegenüber das Sprachrohr von Grasser in der Buwog-Angelegenheit gewesen, und "wenn der Minister etwas sagt, dann nur einmal", erklärte Ramprecht. Daraufhin habe er in der Kommission durchgesetzt, dass Lehman ausgewählt wurde, mit sechs zu drei Stimmen sei dies dann geschehen. Der Kommissionsvorsitzende habe dagegen gestimmt und Grasser anschließend sogar einen empörten Brief geschrieben.

Plech habe ihm dann etwas später nach einem Tennismatch in Wien erklärt, dass hinter der ganzen Geschichte Grasser stehe. Ob er, Ramprecht, nicht überrissen habe, wohin die Reise gehe - dass nämlich die Immofinanz am Ende des Tages die Buwog bekommen solle. Daraufhin sei es zum großen Krach mit Plech gekommen, der am nächsten Tag seine (Ramprechts) Frau hinausgeschmissen habe, schilderte Ramprecht vor Gericht und wiederholte damit seine Vorwürfe.

Grasser: "Nie Einfluss ausgeübt"

nen entschieden, er selber habe nie Einfluss auf deren Entscheidungen ausgeübt, betonte Grasser und wies jeglichen Vorwurf einer Intervention zu Gunsten von Lehman Brothers oder zu Gunsten von Immofinanz entschieden zurück. Mehrmals musste er vom Richter ermahnt werden, sich kürzer zu fassen: "Das haben wir heute schon gehört", versuchte der Richter den Redefluss des sprudelnden Ex-Finanzministers zu bremsen.

Mit Plech habe er relativ selten Kontakt gehabt, meinte der Ex-Finanzminister. Kennengelernt habe er den Immobilienmakler in der FPÖ durch den mittlerweile verstorbenen Jörg Haider. Plech sei dann in mehrere Immo-Aufsichtsräte gekommen. "Über den Vergabeprozess habe ich niemals mit Plech gesprochen", beteuerte Grasser. Warum zur Begleitung der Privatisierung letztlich eine US-Investmentbank gewonnen habe, wenn doch die Buwog im EU-Rahmen ausgeschrieben wurde, fragte der Richter. Grasser verwies auf die von ihm gewünschte Internationalisierung des Verfahrens, um einen höheren Preis zu erzielen. Die Vergabekommission habe Lehman Brothers zur Begleitung der Buwog-Privatisierung gekürt, nicht er, betonte der Ex-Minister.

Immo-Büro mit Plech

Grasser bestätigte, dass er nach wie vor ein Immobilien-Unternehmen gemeinsam mit Plech besitze. Er glaube dessen Angaben, die Beschuldigungen durch Meischberger, dass auch Plech bei den Immofinanz-Provisionen Geld erhalten habe, stören den Ex-Finanzminister offenbar nicht.

Der Richter versuchte auch die eigentliche Buwog-Privatisierung bzw. die Rolle Grassers und des Landes Kärnten zu beleuchten. Da Kärnten letztlich auf sein vorher extra vereinbartes Vorkaufsrecht für die ESG Villach verzichtete, war der Zuschlag an die Immofinanz gegangen. Er habe Kärnten bzw. den damaligen Landeshauptmann Jörg Haider nicht über die Details der Anbote informiert, betonte Grasser. Da Kärnten quasi in letzter Minute auf das Vorkaufsrecht verzichtete, ging das Verfahren zugunsten des Immofinanz-Konsortiums aus. Warum habe es bei einer derart knappen Bieterdifferenz von 1,5 Mio. Euro keine dritte Runde gegeben, wollte der Richter wissen. Die Vergabekommission habe den Preis wohl als ausgereizt gesehen, meinte Grasser.

Nach rund zweieinhalbstündiger Verhandlung wurde das Verfahren schließlich auf den 13. April vertagt. Peter Hochegger, Walter Meischberger sowie andere Beteiligte werden als Zeugen geladen. Auch Plech muss persönlich vor Gericht kommen, seine schriftliche Entschlagung der Aussage genügt nicht.

(APA)

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