Die deutsche Debatte um eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei Missbrauch schwappt nach Österreich über. Momentan beginnen Verjährungsfristen ab dem 28. Geburtstag des Opfers zu laufen. Die Verjährungsfrist selbst schwankt wischen fünf und zwanzig Jahren (abhängig von Schwere und Folgen der Tat).
Wien/Berlin. Oft dauert es Jahre, bis sich Missbrauchsopfer zu einer Anzeige durchringen können (siehe Bericht oben). Dann kann das Delikt schon verjährt sein, und der Täter bleibt straffrei. In Deutschland ist daher eine Diskussion um die Verjährungsfristen entbrannt.
Die „deutsche Kinderhilfe“ fordert eine völlige Abschaffung der Verjährungsfristen bei Missbrauch, die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) will die Fristen immerhin verlängern. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) bremst aber: Es sei schwierig, nach zum Beispiel 40 Jahren noch Zeugen für eine Tat zu ermitteln, argumentiert sie. Die deutsche Regelung ähnelt der österreichischen, die im Juni 2009 verschärft wurde. Seither beginnen Verjährungsfristen bei Sexualtaten mit dem 28. (statt des 18.) Geburtstag des Opfers zu laufen. Die neue Regelung gilt aber nur für Taten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Verjährungsfrist selbst beträgt zwischen fünf und zwanzig Jahren (abhängig von Schwere und Folgen der Tat).
Im Wiener Justizministerium gibt man sich bezüglich einer Verschärfung gesprächsbereit: „Man kann die internationale Diskussion zum Anlass für einen Nachdenkprozess nehmen“, sagte ein Sprecher von Claudia Bandion-Ortner zur „Presse“. Konkrete Pläne für eine Novelle gebe es aber keine.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2010)