Besonders kooperativ waren die Ministerien noch nie, wenn es um Aktenlieferungen an Untersuchungsausschüsse ging.
Besonders kooperativ waren die Ministerien noch nie, wenn es um Aktenlieferungen an Untersuchungsausschüsse ging. Früher waren Schwärzungen an der Tagesordnung: Unterlagen wurden unlesbar ans Parlament geliefert. Das hat die Opposition (damals noch inklusive der FPÖ) zu Recht empört, worauf die Gesetzeslage geändert wurde: Schwärzungen sind heute verboten, dafür dürfen die Ministerien ihre Unterlagen in vier Geheimhaltungsstufen einteilen. Ab Stufe zwei werden die Medien ausgeschlossen, wenn im U-Ausschuss aus den Dokumenten zitiert wird. Ab Stufe drei drohen den Abgeordneten bis zu drei Jahre Haft, wenn sie die Unterlagen weitergeben. Geheim ist das neue Geschwärzt: Das FPÖ-geführte Innenministerium macht in Sachen BVT von der Möglichkeit der Geheim-Klassifizierung ausgiebig Gebrauch. Da ging es offensichtlich nicht nur um schutzwürdige Interessen: Das Geheimhaltungssiegel wurde derart breitflächig verteilt, dass skurrilerweise sogar Zeitungsartikel unter Kategorie drei fallen. Wer im U-Ausschuss einen „Presse“-Artikel vorliest, riskiert damit drei Jahre Haft. Da hätte man gleich bei den Schwärzungen bleiben können.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.06.2018)