Das Vorhaben sei sicher verfassungs-und europarechtswidrig, laufen erste Umweltorganisationen bereits Sturm gegen das Vorhaben.
Die Bundesregierung will künftig sicherstellen, dass als vorrangig definierte Großprojekte im öffentlichen Interesse rasch genehmigt werden. Der Entwurf für das Standortentwicklungsgesetz, der demnächst in Begutachtung gehen soll, sehe vor, dass ein solches Vorhaben automatisch genehmigt ist, wenn die 9-monatige UVP-Frist und der 6-monatige Instanzenzug enden, schreibt der "Standard".
Der Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte dazu auf APA-Anfrage, der Entwurf sei noch nicht fertig. Ziel sei es, ihn nächste Woche im Ministerrat einzubringen. Richtig sei, dass eine Frist geplant sei, nach deren Ablauf wichtige Projekte automatisch genehmigt werden. Diese werde aber länger sein, als die gesetzlichen Fristen für UVP und Instanzenzug, es werde eine "ausreichende" Frist geben. Der Regierung gehe es um eine Beschleunigung von Großverfahren, die heute manchmal viele Jahre dauern.
Fristen sollen "ausreichend" sein
Fristen gibt es bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) auch jetzt schon, dennoch dauern sie oft viele Jahre. Die dritte Piste für den Flughafen Wien ist auch nach 17 Jahren noch nicht rechtskräftig entschieden. Durchschnittliche Verfahren dauerten 2016 allerdings nur 18,4 Monate vom ersten Antrag bis zur Entscheidung beziehungsweise sieben Monate ab dem Moment in dem alle Dokumente vollständig waren, so der "Standard" unter Berufung auf das Umweltbundesamt.
Vorrangig und im besonderen öffentlichen Interesse könnten Straßen, Bahnlinien, Stromnetze, Kraftwerke aber auch private Projekte sein. Sie müssten eine wirtschaftlich herausragende Bedeutung haben. Vorschlagen könnten solche Projekte Ministerien und Landeshauptleute, ein Expertengremium solle sie prüfen, die Regierung würde zwei Mal im Jahr entscheiden, welche Großvorhaben von besonderer Bedeutung sind und diese per Verordnung festlegen, schreibt der "Standard".
Die Umweltorganisationen laufen bereits auf Basis der heutigen "Standard"-Berichterstattung Sturm gegen den Vorschlag. "Das Vorhaben ist sicher verfassungs-und europarechtswidrig", heißt es etwa in einer Einschätzung des Ökobüros. Die Regierung plane einen "massiven Anschlag auf Natur- und Umweltschutz", heißt es ein einer Aussendung des WWF.
(APA)