"Umweltpaket": Neuerungen ausgehebelt durch Standortentwicklungsgesetz?

Ministerrrat Wien BKA 27 06 2018 Elisabeth KOeSTINGER *** Council of Ministers Vienna BKA 27 06
Ministerrrat Wien BKA 27 06 2018 Elisabeth KOeSTINGER *** Council of Ministers Vienna BKA 27 06imago/SKATA
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Die dritte Säule der EU-Aarhus-Konvention ist umgesetzt. Dafür sorgt das "Umweltpaket" der Regierung. Aber: Die Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen sorgt für Kritik.

Die dritte Säule der Aarhus-Konvention der EU, die 2005 von Österreich ratifiziert wurde, wird in den ausstehenden Umweltmaterien des Bundes im Bereich Wasser, Luft und Abfall durch das am Mittwoch im Ministerrat beschlossene "Umweltpaket" umgesetzt. Kritik von SPÖ und NGO gab es an der angekündigten Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, die das Paket konterkarieren würde.

Die Umsetzung der Konvention bedeutet einen besseren Zugang von Umweltschutz-NGO zu Gerichten, den diese in den vergangenen Jahren mehrfach eingefordert hatten. Dem stehe jedoch der laut "Standard" geplante Verfahrens-Automatismus gegenüber, der kommende Woche im Rahmen des Standortentwicklungsgesetzes beschlossen werden soll, hieß es in einer Aussendung des Umweltdachverbands. "Damit wird das, was jetzt an politischen Anstrengungen seitens des Nachhaltigkeitsministeriums hinsichtlich der sukzessiven Herstellung der Aarhuskonformität unternommen wird, völlig konterkariert", sagte dessen Umweltrechtsexpertin Barbara Weichsel-Goby.

"Verfassungs- und europarechtswidrig"

Die EU-Kommission hat 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der mangelnden Umsetzung der Konvention eröffnet, soweit die NGO-Beteiligung betroffen ist. Die Kritik der EU soll damit laut Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nun "ausgeräumt" sein. "Diese effektivere Beteiligung wird jedoch mit dem Standortentwicklungsgesetz, das einen Verfahrensautomatismus beinhaltet, ausgehebelt", bemängelte auch SPÖ-Umweltsprecher Klaus Feichtinger in einer Aussendung. Dieser Automatismus sei ein Anschlag auf rechtsstaatliche Grundprinzipien. Greenpeace und Umweltdachverband bezeichneten den kolportierten Entwurf des Standortentwicklungsgesetzes als verfassungs- sowie europarechtswidrig.

Die Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) haben ÖVP und FPÖ im Regierungsprogramm angekündigt. Laut einer im Vorfeld des Ministerrats verteilten Zusammenfassung des aktuellen Gesetzespaketes wird unter anderem die Möglichkeit für die zuständige Behörde angekündigt, "entscheidungsreife" Ermittlungsverfahren in der mündlichen Verhandlung zu schließen. Außerdem sollen Beweisanträge nur bis zur mündlichen Verhandlung möglich sein.

Bei langer Verfahrensdauer entfällt UVP

In weiterer Folge ist laut einem Bericht der Tageszeitung "Der Standard" außerdem im Standortentwicklungsgesetz vorgesehen, bestimmte große Projekte automatisch zu genehmigen, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung länger als neun Monate dauert. Umweltministerin Köstinger wollte darauf am Mittwoch vor dem Ministerrat nicht eingehen und verwies auf den geplanten Beschluss in der kommenden Woche. Zuständig dafür ist Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck (ÖVP), die beim Ministerrat nicht vor die Medien trat.

Die Umsetzung der Aarhus-Konvention bedeutet laut Ministerium beim Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) die Einräumung einer nachträglichen Beschwerdemöglichkeit für anerkannte Umwelt-NGOs bei der Genehmigung und wesentlichen Änderung von Behandlungsanlagen (IPPC-Anlagen, Seveso-Betriebe). Bei der Änderung des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L) können künftig unmittelbar von Grenzwertüberschreitungen betroffene Personen und anerkannte NGOs die Erstellung, Evaluierung und Umsetzung von Luftqualitätsplänen gerichtlich überprüfen lassen. Und auch im Rahmen des Wasserrechtsgesetz (WRG) erhalten die NGOs Beteiligungs- und Anfechtungsrechte im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Bei erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf den Gewässerzustand kommt ihnen eine Beteiligtenstellung im Verfahren und ein Anfechtungsrecht des verfahrensabschließenden Bescheides zu.

(APA)

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