Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht steigen exorbitant

Der Griff in die Kassenlade.
Der Griff in die Kassenlade.(c) Bilderbox
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Im Vorjahr hat die Finanz 1284 Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht verzeichnet. Das war freilich noch nichts im Vergleich zu den ersten vier Monaten 2018. Der Grund liegt bei der Finanz selbst.

In Sachen Registrierkassen kommt immer mehr Licht ins Dunkel. So hat die Finanz im vergangenen Jahr 1284 Verstöße verzeichnet, 359 davon gegen die Manipulationssicherheit der Registrierkassen. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung durch Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) hervor. Die Anfrage kam vom Budget- und Finanzsprecher der Liste Pilz, Klubobmann Bruno Rossmann.

Während im Jahr 2016 noch kaum abgestraft wurde - in Summe nur 38 Mal -, stieg die Anzahl der Strafen im Jahr 2017 auf 196 (Kassa) und 106 (Beleg).

Die Registrierkassenpflicht gilt seit Mai 2016. Seit April 2017 müssen die Kassen zudem manipulationssicher und beim Finanzamt online angemeldet sein.

Hohen Strafen waren bis jetzt aber selten: Fünf der 196 Firmen, die gegen die Registrierkassenpflicht verstoßen haben und Strafen zahlen mussten, mussten mehr als 2500 Euro berappen. Die meisten Unternehmen, und zwar 83, bezahlten 500 Euro. Bei Verstößen gegen die Belegerteilungspflicht bezahlte kein Betrieb mehr als 2500 Euro Strafe.

Im Jahr 2017 wurden bei insgesamt 29.640 Unternehmen 31.149 Außenprüfungshandlungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Bestimmungen durchgeführt, heißt es in der Anfragenbeantwortung.

Schonfrist ist vorbei

Auffällig ist, dass die Zahl der aufgedeckten Verstöße 2018 exorbitant zugenommen hat. Bei den von Jänner bis April 2018 durchgeführten 11.264 Außenprüfungshandlungen in 11.196 Unternehmen ergibt sich folgendes Ergebnis: Von 5467 registrierkassenpflichtigen Unternehmen verzeichnete die Finanz ganze 1324 Verstöße.

Woher der Anstieg? Die höhere Anzahl an Zuwiderhandlungen im Vergleich zu den Vorjahren sei darauf zurückzuführen, dass Kontrollen konzentriert bei Unternehmen durchgeführt wurden, "bei denen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von einer Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auszugehen ist". Bei 321 Unternehmen wurden von Jänner bis April Verstöße gegen die Belegerteilungspflicht festgestellt.

"Alles deutet darauf hin, dass es sehr wohl eine Schonfrist gab und dass diese seit November 2017 vorbei ist", so Liste-Pilz-Klubobmann Bruno Rossmann gegenüber der APA. Bereits in den ersten vier Monaten 2018 sei es zu mehr Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht und Strafen als im gesamten Jahr 2017 gekommen. "Wir werden aufmerksam bleiben und beobachten, ob die Prüfungen nun weiterhin so gezielt ablaufen", betonte Rossmann.

(APA/red.)

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