Sportrecht

Die Geschäftsmodelle der Sportanwälte

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Enge Nische oder fußballplatzgroßes Feld? Hier sind drei grundverschiedene Ansätze für eine recht zeitgeistige juristische Spezialisierung. Selbst sportlich zu sein, ist dabei nicht unbedingt notwendig. Aber es hilft.

Fußball. Und nur Fußball. Welches neue Geschäftsfeld seine Kanzlei PHH mit ihm bespielen könnte, war für den Konzipienten Daniel Weisz sonnenklar: Sportrecht mit Fokus Fußball. Zufällig traf es sich, dass er beim Döblinger Traditionsverein Fortuna05 aktiv ist, wo auch der Sohn von PHH-Managing-Partner Stefan Prochaska spielt. Prochaska und Weisz kannten also den Kickeralltag. Und wollten ihrer Kanzlei nicht bloß einen neuen Bereich für Transfers, Verträge und Ablösen eröffnen. Es sollte gleich ein neues Geschäftsmodell sein.

Das sieht so aus: Über ein Joint Venture holt PHH eine deutsche Talentakademie nach Wien, die dem Fortuna05-Nachwuchs Protrainings, Diagnostik, Ärzte und Psychologen bietet. Sie scoutet sie aber auch für andere, sogar internationale Vereine. In Stuttgart, erzählt Weisz, habe die Talentakademie vor 18 Monaten mit 70 Kindern begonnen. Heute hätte sie schon 350 Talente unter ihren Fittichen und eines in der 2. Deutschen Bundesliga untergebracht. Im Wien sei PHH als juristischer Partner an Bord, mit dem Anspruch, „die Spieler ein Leben lang zu begleiten“. Man wolle auf diesem Weg auch die Eltern als Mandanten gewinnen, in sämtlichen juristischen Belangen. Und davon profitiere die ganze Kanzlei.

Das scharfe Profil

Während seines Jusstudiums wurde Dominik Kocholl vierfacher Staatsmeister im Regattasegeln. Olympia verpasste er nur knapp. Irgendwann kam der Tag der Entscheidung, Sport oder Recht. Er wollte beides.

Heute hat Kocholl in seiner Innsbrucker Kanzlei ein scharfes Sportrechtprofil. Drei Viertel seiner Tätigkeit mache es aus, sagt er und skizziert seine zwei Standbeine. Erstens, das Bergsportrecht, angefangen bei komplizierten Skiunfällen und oft grenzüberschreitenden Causen. „Einer tut sich weh und geht gegen den Kollisionsgegner, den Liftbetreiber oder das Skigebiet vor.“ An sich ein Schadenersatzthema also.

Kocholl geht weiter. Im Winter ist der Kletterlehrer und Bergführer Spezialist für Lawinenunfälle und solche auf geführten Touren, im Sommer für Hochtouren, Bergsteigen und Klettern, im In- und Ausland. „Wenn auf dem Berg etwas passiert, ist es oft gravierend. Mit Toten und Schwerverletzten.“ Komplizierte Haftungsthemen also. Wenig überraschend lehrt er all das an mehreren Universitäten.

Für sein zweites Standbein ist Kocholl international unterwegs, als Rechtsanwalt und (Schieds-)Richter am deutschen DIS-Sportschiedsgericht und – eine Nummer größer – am Internationalen Sportgerichtshof (CAS). Für ihn als einen von nur drei Österreichern sei das „schon etwas Besonderes. Weil da will jeder hinein.“ Dort gehe es als Höchstinstanz um „die wirklich großen Dopingcausen“, um internationale Fußballfälle bei Fifa und Uefa samt Star-Transfers und Verträgen in den Topligen. Auf dieses Fachwissen allein würde sich Kocholl nie verlassen: „Sport ist eine Querschnittsmaterie, da spielen auch Zivil-, Wirtschafts- und Schiedsrecht hinein. Man muss ein kompletter Jurist sein.“ Mit zwei Sonderqualifikationen: Sprachen (hier Englisch und Französisch, des CAS in Lausanne wegen) und eine ausgeprägte Liebe zum Sport: „Eine sportliche Vergangenheit schadet hier sicher nicht.“

Die ganz Großen

CMS-Arbeitsrechtsanwalt Christoph Wolf beobachtet eine Professionalisierung aller Sportklubs und -verbände. „So kam unsere Kanzlei ins Spiel.“ Immer gehe es um Verträge mit arbeitsrechtlichem Bezug, daher sei das Thema bei ihm angesiedelt. Weil er fand, dass „Grundlagenforschung in diesem Bereich gescheit wäre“, unterstützt die Großkanzlei die Forschungsstelle für Sportrecht an der Uni Wien. Und wer weiß, vielleicht fällt dabei ja das eine oder andere Talent für die Kanzlei ab.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.06.2018)

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