Identitären-Prozess: Kritik an Anklage mit "scharfem Schwert"

HERBERT PFARRHOFER / APA / pictu
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"Wenn es in erster Linie darum geht, Ideen zu verbreiten, ist das ein zu scharfes Schwert. Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen", hält die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss wenig von der Anklage als kriminelle Vereinigung.

17 Anhänger der "Identitären Bewegung Österreich" müssen sich ab Mittwoch in Graz vor Gericht verantworten. Angeklagt sind sie unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. Manche Politiker halten dies für ein "zu scharfes Schwert" und warnen davor, in Richtung des Gesinnungsstrafrechts zu kommen. Der Strafrechtler Helmut Fuchs bezweifelt, dass der Tatbestand der kriminellen Vereinigung erfüllt ist.

Beschuldigt sind zehn führende Mitglieder, sieben weitere sind als Sympathisanten einzustufen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben und hat auch Verhetzung und Sachbeschädigung angeklagt. Denn eine kriminelle Vereinigung liegt laut Par. 278 StGB nur dann vor, wenn ein Zusammenschluss von Personen darauf ausgerichtet ist, Verbrechen, erhebliche Gewalttaten, schwere Sachbeschädigungen, Diebstähle, Betrügereien, Verhetzung, Bestechung, Terror-Finanzierung, Schlepperei, Geldwäscherei oder Geldfälscherei zu begehen.

"Gefahr des Entstehen eines Gesinnungs-Strafrechts"

Deshalb ist die Anklage auf Verhetzung ausgerichtet, erklärte Fuchs im APA-Gespräch. Aber der frühere Vorstand des Strafrechtsinstituts der Uni Wien kann der Anklage nichts entnehmen, wodurch "Verhetzung" erfüllt wäre. Dies bedeute Aufrufen zur Gewalt (was nicht behauptet werde) oder Aufstacheln zu Hass - wobei schon der Paragraf "sehr unbestimmt" formuliert sei und nicht - was eigentlich geboten wäre - ganz klar sage, was verboten ist. Also müsse die Sache "ganz konkret ausgelegt" werden, "sonst besteht Gefahr, dass es zum politischen oder Gesinnungs-Strafrecht wird und ideologisch verwendet werden könnte".

Auch der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk bemängelt, dass die Tatbestände der kriminellen Vereinigung und Verhetzung "sehr weit gefasst" sind, "sehr breit streuen" - und "in Richtung des Gesinnungsstrafrechts" weisen. Die Staatsgewalt sollte da sehr zurückhaltend sein und nur dort einschreiten, wo es handfeste Straftaten gibt. Bei den Identitären handle es sich um "Menschen mit anderer Einstellung, weltfremd, spinnerisch". Nur wenn sich eine solche Gesinnung in Handlungen - sei es auch nur Kommunikation - manifestiert, wäre der Straf-Tatbestand erfüllt. Wobei sich für Funk die Frage stellt, ob man solchen Gruppierungen - wenn es nur um Gesinnungsfragen geht - mit einer Anklage erfolgreich begegnen kann. "Die scharfe Variante der Strafverfolgung könnte auch die Überzeugungen stärken" - und damit könnte sich ein solches System festigen. Sinnvoller wäre es vielleicht, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, den Dialog zu führen. Wobei auch zu kritisieren sei, dass es zu wenig Spielraum für präventive Maßnahmen gibt. Die Polizei bräuchte eine Möglichkeit, solche Gruppierungen "im Auge zu behalten, ohne gleich das Fallbeil der Verurteilung" bemühen zu müssen. Mit der geltenden Rechtsordnung sei die Staatsgewalt "in der Falle der schweren Geschütze".

"Da muss man sehr aufpassen, dass nicht die Gesinnung bestraft wird", warnt NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss. "Wenn es in erster Linie darum geht, Ideen zu verbreiten, ist das ein zu scharfes Schwert. Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen", hält die frühere OGH-Präsidentin wenig von der Anklage als kriminelle Vereinigung. Ursprünglich war der Paragraf im Jahr 2002 in Umsetzung des Palermo-Übereinkommens gegen Mafia-Gruppierungen gerichtet. Mit einer solchen Anklage "wird die kriminelle Vereinigung ein bisschen bagatellisiert", merkt Griss an. Denn es gehe nicht um grenzüberschreitende organisierte Kriminalität - und Sachbeschädigungen an der Uni und ähnliche aufgelistete Aktionen seine keine Verschwörung zum Umsturz. Möglicherweise habe die Staatsanwaltschaft auch nach Par. 278 ermittelt, weil dann Maßnahmen wie Überwachung, Hausdurchsuchung etc. leichter eingesetzt werden können.

"Die Luft wird dünn im demokratischen Rechtsstaat"

"Die Luft wird dünn im demokratischen Rechtsstaat Österreich", sieht SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim eine generelle Tendenz. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sei es "offensichtlich ein Anliegen, Gruppen, die ihn stören oder lautstark kritisieren, aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen". So werde auch gegen Erdogan-Gegner nach einer Kundgebung wegen krimineller Vereinigung ermittelt, das Demonstrationsrecht sei eingeschränkt worden - und jetzt solle mit dem Strafrechtsänderungsgesetz die ausdrückliche Ausnahme zivilgesellschaftlicher Aktivitäten von den Terror-Delikten gestrichen werden. Auch die Identitären-Anklage hält Jarolim für überzogen. Für diese hege er zwar keine Sympathien, aber "entweder gilt etwas oder es gilt nicht, und zwar für alle".

Wenn es um politische Inhalte geht, müsste "größtmögliche Sensiblität" gelten. Es wäre sehr darauf zu achten, "dass es nicht in Richtung Gesinnungsstrafrecht geht" - und solche Paragrafen sinnfremd verwendet werden, um Demonstrationen oder Aktivitäten zu verfolgen, die aus Kritik an Zuständen oder aus politischer Überzeugung gesetzt werden. Selbstverständlich müssten strafbare Handlungen strafrechtlich verfolgt werden. Erst wenn sich dabei herausstellt, dass sich eine Gruppe strukturiert aufgebaut hat, um diese Straftaten zu begehen, könne man die Anklage auf kriminelle Vereinigung ausweiten - aber man sollte nicht von vornherein gegen eine Gruppe ermitteln, weil diese "vielleicht gegründet wurde, um strafbare Handlungen zu begehen", meint der SPÖ-Justizsprecher.

 

(APA)


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