Gastkommentar

Gemeinsames Asylrecht als Brücke für Europa

Europa als Rechtsstaat muss zeigen, dass es möglich ist, die Grenzen zu sichern, die Migration geordnet zu lenken und trotzdem humanitär zu handeln. Marktschreierische populistische Alleingänge werden dies nicht erreichen.

Vor drei Jahren hat die große Flüchtlingswelle nach Europa eingesetzt und die Europäische Union damit in eine anhaltende Flüchtlings- und Migrationskrise gestürzt, deren Bewältigung nun endlich auf zwei Ebenen stattfinden soll: durch die Sicherung der EU-Außengrenzen, um zu verhindern, dass Migranten, die sich mit ihrem Ersparten Schleppern überlassen und die gefährliche Fahrt über das Mittelmeer riskieren, illegal nach Europa einwandern; sowie durch Zurückweisung jener Flüchtlinge an den EU-Binnengrenzen, für deren Asylverfahren andere EU-Staaten zuständig sind.

Die zuletzt von der deutschen Regierung beschlossene Einrichtung von Transitzentren an der Grenze zu Österreich, wo die Überprüfung und Zurückweisung von Flüchtlingen in ein anderes EU-Land erfolgen soll, wird von Österreich dieselben Maßnahmen erfordern und letztlich zu einem sukzessiven Rückschieben der Flüchtlinge bis zu den Erstaufnahmeländern Griechenland und Italien führen.

Dublin funktioniert nicht

Nachdem Deutschland die längste Zeit das, was die meisten Flüchtlinge wollten, nämlich dort ihren Asylantrag stellen, akzeptiert hat, ist jetzt der innenpolitische Druck nach Zurückweisung solcher Asylwerber zu stark geworden. Spätestens jetzt zeigt sich, dass die sogenannte Dublin-Verordnung, wonach jener Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, den Flüchtlinge zuerst betreten haben, nicht funktioniert. Diese Regelung, die eine übermäßige Belastung der Mittelmeerländer programmiert, hat vor allem dazu geführt, dass eigentlich zuständige EU-Staaten nicht an der Registrierung, Aufnahme und dem Asylverfahren von Flüchtlingen interessiert waren. Da aber keine Regelung über die Zurückweisung illegal weiterreisender Flüchtlinge an EU-Binnengrenzen besteht, greift nun die vom Dublin-System gedeckte nationale Zuständigkeit zur Grenzkontrolle.

Auch im Schengen-Raum, den EU-Binnengrenzen, sind Kontrollen und Zurückweisungen ausnahmsweise zulässig. Es darf nur keinen massenweisen Rückstau an Flüchtlingen unter unmenschlichen Zuständen an den Orten der Rückschiebung geben. Und dass eine kollektive Ausweisung etwa auch in ein Lager nach Griechenland eine europarechtswidrige Verletzung von Menschenrechten wäre, ist gerichtlich schon mehrfach entschieden worden.

Die Reform des EU-Asylrechts müsste jedenfalls den Zusammenhang zwischen Registrierung, Asylverfahren und späterem Aufenthalt aufheben und verstärkte Rückführungen vorsehen. Ziel ist sicherzustellen, dass Asylrecht kein Einwanderungsrecht ist und es keine freie Wahl des Aufnahmestaates gibt. Aber das alles wird letztlich nur bei einer zwingenden Verteilung von anerkannten Flüchtlingen auf die EU-Länder funktionieren.

Frontex-Aufstockung überfällig

Deshalb ist auch die einseitige Zurückweisung von Flüchtlingen an EU-Binnengrenzen, wie es selbst ernannte Heimatschützer propagieren, keine nachhaltige Lösung, sondern reiner Populismus, der nur der eigenen Bevölkerung nationale Souveränität vormachen soll. Was die EU-Außengrenzen betrifft, ist die Aufstockung der Grenzschutztruppe der EU-Agentur Frontex eine längst fällige Maßnahme. Mit der beim EU-Gipfel erfolgten Entscheidung für Aufnahmezentren für Flüchtlinge inner- und außerhalb von EU-Ländern ist ein weiterer konkreter Schritt in Richtung einer gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspolitik gesetzt worden.

In den geplanten Flüchtlingsaufnahmezentren, die vor allem in Nordafrika, aber als Asyl- und Migrationszentren in mehreren Hauptstädten von Kabul bis Tunis als EU-Behörden zu installieren wären, sollten unter Mitarbeit der UNO Flüchtlinge und Migranten zunächst registriert werden und eine Prüfung erfolgen, ob ein Recht auf Asyl vorliegt oder nicht.

Anerkannte Flüchtlinge oder wahrscheinlich Asylberechtigte könnten dann im Rahmen eines Resettlement-Programms gemäß einer Quote im EU-Raum legal aufgenommen und auf die Mitgliedsländer verteilt werden.

Unselige Vermischung

Auch für die Asylverfahren in diesen Zentren müsste zuallererst ein europäisches Asylrecht geschaffen werden. Jedenfalls aber wären in diesen EU-Einrichtungen, ob in Nordafrika oder in Europa, die EU-Grundrechte einzuhalten, zu denen auch das Recht auf einen Asylantrag gehört.

Für jene Menschen, die als Arbeits- oder Armutsmigranten ebenfalls nach Europa wollen, könnten an diesen Aufnahmezentren etwa auch Programme zur beruflichen Qualifizierung angeboten werden, damit jedenfalls jene, die dem Arbeitskräftebedarf in Europa und der jeweiligen Einwanderungsquote entsprechen, auch legal und vorbereitet in die EU kommen können. Dies sollte Teil von nachhaltigen Investitionen Europas in die Entwicklung der Herkunftsländer sein, die potenziellen Migranten eine Überlebensperspektive in diesen Ländern geben und damit auch die wesentlichen Fluchtursachen bekämpfen könnten.

Für Kriegsflüchtlinge in größerer Zahl wäre im Übrigen gar kein Asylverfahren notwendig, in diesen Fällen würde auch ein aus humanitären Gründen vorübergehendes Aufenthaltsrecht genügen. Dass diese Vorgehensweise gegenüber den syrischen Flüchtlingen nicht von Anfang an praktiziert wurde, hat zur unseligen Vermischung von Asylrecht und Migration beigetragen.

Leidige Verteilungsdiskussion

Ein gemeinsames EU-Asylrecht setzt jedenfalls eine gleichmäßige Aufteilung der Betroffenen auf die Mitgliedstaaten voraus, der sich einige Regierungen in Mittelosteuropa bekanntlich verweigert haben. Würde die Aufteilung von Asylwerbern und -berechtigten auf die EU-Staaten künftig an diverse Strukturförderungen gekoppelt bzw. existierten finanzielle Anreize für die Aufnahme dieser Menschen, könnte die leidige Verteilungsdiskussion längst anders aussehen. Grundsätzlich müsste eine handlungsfähige EU für unwillige Rosinenpicker-Staaten konsequent Sanktionen anwenden.

Schon deshalb sollte die „Achse der Willigen“ jene Staaten umfassen, die konstruktiv an einer Sicherung der Außengrenzen, einem gemeinsamen Asylrecht, einer gleichmäßigen Aufteilung von Flüchtlingen und deren Integration sowie an Investitionen in den Herkunftsländern mitarbeiten. Europa als Rechtsstaat muss zeigen, dass es möglich ist, die Grenzen zu sichern, die Migration geordnet zu lenken und trotzdem humanitär zu handeln.

Nicht marktschreierische populistische Alleingänge werden dies erreichen, sondern nur eine europäische Kraftanstrengung für eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik. Die jüngsten EU-Gipfel-Beschlüsse in diese Richtung zu konkretisieren wäre eine große Chance für die österreichische Präsidentschaft. Die Rolle als Brückenbauer kennen wir ja.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

DER AUTOR

Dr. Andreas Kresbach (geboren 1961 in Graz) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Graz. Praktikum in der Menschenrechtsdirektion des Europarates, Tätigkeit im öffentlichen Dienst, Bereich Familienpolitik. Im Thinktank „Die weis[s]e Wirtschaft“ ist Kresbach für die Themen Generationen- und Integrationspolitik zuständig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.07.2018)

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