Ein von der Justiz eingesetzter Handy-Blocker verhindert jegliche Handy-Telekommunikation - auch bei Notfällen.
Schon beim Auftakt des Identitären-Prozesses Mitte voriger Woche waren Journalisten im Gerichtssaal des Straflandesgerichts Graz und auch in der unmittelbaren Umgebung des Saals von jeglicher elektronischer Kommunikation abgeschnitten. Auf „Presse“-Anfrage bestätigte nun die Sprecherin des Gerichts, Barbara Schwarz: „Im Saal wird ein Jammer (ein Störsender, Anm.) eingesetzt.“
Dies war auch am Montag, dem dritten Tag der Verhandlung, der Fall. Der Vorwurf gegen die ultrarechten Identitären: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Alle 17 Angeklagten bekennen sich nicht schuldig.
"Sitzungspolizei" obliegt dem Richter im Saal
Grund der ungewöhnlichen (und auch rechtlich wohl zu diskutierenden) technischen Maßnahme: Der Richter (das Gericht ersucht, seinen Namen nicht zu nennen) wolle nicht, dass Medien per Internet-Live-Ticker aus dem Verhandlungssaal berichten.
In einer Presseaussendung hieß es im Vorfeld des Identitären-Prozesses: „Die Ausübung der Sitzungspolizei im Verhandlungssaal (...) obliegt dem (...) Vorsitzenden. Darunter fallen auch ein Verbot von Live-Tickern und ein Verbot der Verwendung von elektronischen Geräten.“ Bei Prozessbeginn sprach der Richter aber kein Ticker-Verbot aus. Auch wurden Zuschauer und Journalisten vorerst nicht über den Störsender-Einsatz informiert. Schwarz: „Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden schon informiert.“ Und: "Soweit mir berichtet wurde, hat der Richter heute (Montag, dritter Verhandlungstag, Anm.) die Öffentlichkeit über den Handy-Blocker unterrichtet."
Jammer-Einsatz im Privatbereich verboten
Durch den Handyblocker-Einsatz ist nun auch bei Notfällen Handy-Telekommunikation unmöglich. Warum arbeitet die Justiz überhaupt mit einem Störsender? Schwarz: „Weil früher einige Journalisten Live-Ticker-Verbote nicht befolgt haben.“ Auch diene die Maßnahme dazu die Handynutzung von Sympathisanten der Angeklagten zu unterbinden. Es habe im Vorfeld des - polizeilich stark bewachten - Prozesses Hinweise auf eventuelle Störaktionen gegeben. Freilich kann ein Jammer gezielte Störaktionen im Saal nicht verhindern.
Übrigens: Laut Auskunft der Telekom Austria ist der Einsatz eines Jammers im privaten Bereich in Österreich verboten. Im staatlichen Bereich gab es zuletzt Störsender-Einsätze in Haftanstalten. Denn immer wieder wird festgestellt, dass Gefangene mit in die Haftanstalten geschmuggelten Mobiltelefonen heimlich "nach draußen" telefonieren.