Regierung rudert bei Asylverschärfung zurück

Innenminister Herbert Kickl.
Innenminister Herbert Kickl.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Vor dem Innsbrucker Ratstreffen rückt Innenminister Kickl davon ab, künftig in Europa keine Asylanträge mehr zuzulassen. „Rückkehrzentren“ außerhalb der EU für abgelehnte Asylwerber will er weiterhin diskutieren.

Brüssel. Soll es Flüchtlingen künftig noch gestattet sein, auf Boden der Europäischen Union einen Asylantrag zu stellen? Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ hatte knapp vor Beginn des österreichischen Ratsvorsitzes europaweit mit dem Vorschlag für Aufsehen gesorgt, dies in Zukunft nicht mehr zu ermöglichen. „Schaffung eines neuen, besseren Schutzsystems, bei dem keine Asylanträge mehr auf EU-Boden gestellt werden“ hieß es auf Seite 6 eines Papiers aus Kickls Ressort, auf Grundlage dessen hochrangige Beamte der Mitgliedstaaten am 2. und 3. Juli in Wien das Ratstreffen ihrer Minister in Innsbruck am Donnerstag vorbereiteten.

Dieses Treffen in Wien hat Kickl offenkundig zu einem Meinungswandel veranlasst. Im Ö1-Morgenjournal sprach er am Dienstag bereits ausweichend „von einem Projekt, das vielleicht ein mittelfristiges und längerfristiges ist“. Die neueste Fassung dieses Papiers, datiert mit 7. Juli, liegt der „Presse“ vor, und sie zeigt: In Europa gibt es keinen politischen Willen dazu, das Stellen von Asylanträgen auf eigenem Boden zu verbieten. Der zitierte Passus vom „besseren Schutzsystem“ ist verschwunden. Verschwunden sind auch jene Ausführungen über „Erfahrungen mit Zuwanderung aus Regionen . . ., die durch patriarchalische, freiheitsfeindliche bzw. rückwärtsgewandte religiöse Einstellungen geprägt sind.“

Minister Kickl hat es sich somit erspart, in Innsbruck eine voraussichtlich fruchtlose, dafür umso hitzigere Debatte über das Verbot der Asylantragstellung moderieren zu müssen, bei der er sich zudem als Vorsitzender neutral verhalten müsste.

Was aber sind die Pläne der Bundesregierung für die Reform von Asyl und Migration in der Union? Und was davon ist realistischerweise umsetzbar? Vier Hauptfragen werden von den Ministern zu lösen sein.

1 Was passiert mit den Menschen, die schiffbrüchig im Mittelmeer gerettet werden?

Sie sollen in zu gründende „Ausschiffungsplattformen“ außerhalb der Union gebracht werden, die logischerweise in Nordafrika liegen müssten. So haben es die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Europäischen Ratstreffen vor zwei Wochen beschlossen. Diese sollten von der UN-Flüchtlingsagentur UNHCR geführt werden. Migranten ohne Chance auf Asyl in der EU sollten mithilfe der UN-Migrationsagentur IOM – auf freiwilliger Basis – in ihre Heimat zurückgebracht werden. Wer hingegen Chancen auf Asyl hat, sollte im Rahmen des sogenannten Resettlement auf die EU-Staaten verteilt werden. Doch im Letztentwurf des österreichischen Papiers ist von letzterer Option nichts mehr zu lesen. „Es muss klar sein, dass in diesen Zentren keine Asylanträge gestellt werden, denn sonst hätten wir ja eine weitere Anziehung und es beginnt die Schlepperei von vorne“, sagte Vizekanzler Heinz-Christian Strache diesbezüglich am Montag auf Ö1. Sprich: derzeit ist es offen, ob und wie ein Flüchtling, der im Mittelmeer aus Seenot gerettet wird, in der Union Asyl bekommen kann.

2 Was geschieht mit Migranten und Flüchtlingen, die es auf EU-Boden schaffen?

Für sie haben die Staats- und Regierungschefs auf dem erwähnten EU-Gipfel die im Deutschen etwas unglücklich klingenden „Kontrollierten Zentren“ vereinbart (in Kickls neuem Papier heißen sie „Transitzonen“). Das sind de facto geschlossene Lager, in denen an den EU-Außengrenzen Migranten und Asylwerber vollständig registriert, biometrisch erfasst und auf etwaige Sicherheitsrisiken geprüft werden. Wessen Asylantrag sich hier als „nicht zulässig“ erweist, für den gebe es „unmittelbar anschließende Schubhaft und Außerlandesbringung“. Damit will man des Problemes Herr werden, dass viele Antragsteller während des Erstverfahrens schon untertauchen oder im Fall abschlägiger Bescheide in anderen EU-Staaten neue Anträge stellen, oftmals unter falschem Namen. Diese Zielsetzung ist unstrittig, allerdings lässt Kickls Papier offen, wie lange die Menschen in diesen Transitzonen festgehalten werden sollen und vor allem, wo diese Transitzonen errichtet werden sollen. Keiner der geografisch in Frage kommenden Mittelmeerstaaten ist derzeit dafür bereit.

3 Was tun mit abgelehnten Asylwerbern, die nicht in ihr Heimat abschiebbar sind?

Hierfür, so steht es auch in der neuesten Version von Kickls Papier, will man eine „Prüfung der Möglichkeiten von Rückkehrzentren in Drittstaaten für Personen, die sich nicht rechtmäßig im Unionsgebiet aufhalten“. Dies ist reich an praktischen Problemen. So wehren sich die stets genannten EU-Aspiranten Albanien und Mazedonien dagegen, Auffanglager für Abgeschobene einzurichten, um im Gegenzug Wohlwollen für ihre EU-Beitrittsgesuche zu ernten. Zudem ist unklar, was mit den dorthin Abgeschobenen in weiterer Folge passieren soll. Praktikabler dürfte die „EU-weite Harmonisierung der Rückführungsentscheidungen“ sein, die von allen EU-Staaten exekutiert werden sollen. Sie würden verhindern, dass zu denselben Personen in mehreren Staaten Abschiebeverfahren laufen.

4 Gibt es Vorschläge, legale Wege der Migration in die Union zu eröffnen?

Die Kommission dringt immer wieder darauf, dass es ohne solche regulierten Arbeitsmöglichkeiten immer illegale Migration geben wird. Im österreichischen Papier jedoch findet sich dazu kein Wort.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2018)

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