Das Kopftuchverbot soll an die 15a-Vereinbarung - und die neue Zuschuss-Regelung des Bundes an die Länder - gekoppelt werden. Was beinhaltet die geplante Vorschrift?
Neben zahlreichen pädagogischen Details, dem Bekenntnis zur Fortsetzung des verpflichtenden Gratiskindergartenjahrs und der neuen Zuschuss-Regelung des Bundes enthält der Regierungsentwurf zur 15a-Vereinbarung auch ziemlich explizit ein Kopftuchverbot.
Wörtlich heißt es in dem Papier: "Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes eine frühzeitige Sexualisierung der Kinder und damit eine geschlechtliche Segregation bezwecken und insofern mit verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung, insbesondere der Gleichstellung von Mann und Frau, nicht vereinbar sind." Die Vertragsparteien, also Bund und Länder, sollen sich verpflichten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verwaltungsstrafrechtliche Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen Verstöße gegen ein solches Verbot gegenüber den Erziehungsberechtigten sanktioniert werden.
Zudem wird festgehalten, dass Werteorientierung "stärker verankert" werden soll. Weitere Schwerpunkte sind die sprachliche Frühförderung in den letzten beiden Kindergartenjahren, ein Ausbau des Betreuungsangebots für Unter-3-Jährige sowie eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Fachkräfte und der Tagesmütter.
Aus den Bundesländern gibt es nicht unbedingt Zustimmung für den Plan, ein Kopftuchverbot an Kindergärten einzuführen - vor allem, weil einigen der zuständigen Landesräte nur eine Handvoll derartiger Fälle in ihren Bundesländern bekannt sind. Nur in Oberösterreich und Niederösterreich stellten sich die Landesrätinnen bislang hinter den Plan der Regierung.
(APA)