Ceta: Verfassungsjurist hält Van der Bellens Warten für zulässig

Austrian President Van der Bellen arrives to welcome Iranian President Rouhani in Vienna
Austrian President Van der Bellen arrives to welcome Iranian President Rouhani in ViennaREUTERS
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Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst nicht unterschreiben - er wartet auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Verfassungsexperte Öhlinger hält dieses Vorgehen für zulässig.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada vorerst nicht unterschreiben - er wartet auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wie dies auch andere Staaten machen. Entscheidend für das Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht konform gehen, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch schriftlich mit.

Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger hält Van der Bellens Entscheidung für zulässig. An sich sollte ein Bundespräsident Staatsverträge zwar unterschreiben, in diesem Fall sei es aber zulässig, "mit der Unterschrift zu warten", sagt Öhlinger am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal, da "infrage steht, ob der Vertrag so überhaupt gültig zustande kommen kann" - also EU-rechtskonform ist.

Van der Bellen argumentierte ähnlich: "Ich habe den Staatsvertrag zu Ceta, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass Ceta mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen", so der Bundespräsident.

Van der Bellen verweist auf Kneissls Ministerratsvortrag

Hintergrund dazu: Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien initiiertes Verfahren anhängig, das die im Handelsabkommen Ceta enthaltenen Schiedsgerichte auf ihre Konformität mit dem EU-Recht prüft. Falls der EuGH negativ entscheide, dann bedeute dies, dass alle entsprechenden Ratifizierungsschritte der Mitgliedstaaten nichtig seien und das Abkommen neu verhandelt werden müsse, so die Präsidentschaftskanzlei.

Sie verweist dabei auf den Ministerratsvortrag von Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) vom 14. Mai 2018. Dort heiße es wörtlich: "Der Abschluss des Abkommens seitens der Europäischen Union wird nach Ergehen eines positiven Gutachtens oder, im Falle der Feststellung von Unvereinbarkeiten mit dem Unionsrecht, nach allfälligen Nachverhandlungen erfolgen."

Vizekanzler und FPÖ-Obmann Heinz Christian Strache hat die Entscheidung von Van der Bellen begrüßt. "Die Entscheidung des Bundespräsidenten jetzt einmal CETA nicht zu ratifizieren und das EuGH-Urteil abzuwarten, findet meine volle Unterstützung. Besonders, da es dadurch auch keine zeitliche Verzögerung gibt, weil der Rechtsbereich erst in Kraft tritt, wenn alle Länder ratifiziert haben", so Strache. Aus dem ÖVP-geführten Wirtschaftsministerium hieß, man respektiere die Entscheidung des Bundespräsidenten.

WKÖ geht weiter von rascher Umsetzung aus

Auch SPÖ-Chef Christian Kern hat die Entscheidung "sehr begrüßt". "Im Lichte der Entwicklung gibt es im Moment keinen Grund, diese Ratifizierung vorzunehmen und damit den Investorenschutz, wie er jetzt in CETA ist, in Stein zu meißeln", sagte Kern. Ebenfalls zufrieden zeigte sich der ÖGB, CETA vorerst nicht zu unterschreiben. Das sei eine gute Nachricht für die ArbeitnehmerInnen und eine Bestätigung der Kritik des ÖGB, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär der Gewerkschaft. Naturgemäß begrüßen die NGOs Global 2000, Attac Österreich und Greenpeace Österreich die Entscheidung des Bundespräsidenten.

Diese wird zwar von Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) grundsätzlich "respektiert", die beiden Interessensvertreter betonen aber, dass CETA grundsätzlich ein gutes Abkommen sei und durch die vorläufige Anwendung bereits Handelshemmnisse abgebaut worden seien. "Ganz grundsätzlich ist und bleibt CETA ein gutes Abkommen, von dem gerade ein exportorientiertes Land wie Österreich eindeutig profitieren wird", so WKÖ-Präsident Harald Mahrer. Das Abwarten auf den EuGH-Entscheid sei zu respektieren.

Adamovich bestätigt Vorgehen

Die Präsidentschaftskanzlei verweist auch auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten tätig ist. Er schreibt darin: "Ich komme somit zum Ergebnis, dass keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Absicht des Bundespräsidenten bestehen, die Ratifikation von Ceta bis zum Vorliegen des vom Königreich Belgien beantragten Gutachtens des Gerichtshofs der Europäischen Union aufzuschieben."

Van der Bellen hielt heute in der Aussendung fest, dass er sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. "Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates zu respektieren, andererseits ist die Prüfung und darauffolgende Entscheidung des EuGH zu achten. Da Mitgliedsstaaten wie Deutschland und die Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess erst nach dem EuGH-Urteil abschließen zu wollen, entsteht keine Verzögerung des möglichen vollständigen Inkrafttretens von Ceta", betont der Bundespräsident.

Adamovich: Bundespräsident darf Ratifikation aufschieben

Für den verfassungsrechtlichen Berater von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Ludwig Adamovich, bestehen keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Absicht des Bundespräsidenten, die Ratifikation von Ceta aufzuschieben, bis das von Belgien beantragte Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorliegt.

Im konkreten Fall gehe es nicht darum, dass der Bundespräsident die Ratifikation überhaupt verweigern will, sondern, dass er vielmehr das von Belgien beantragte Gutachten des EuGH abwarten und bei positiver Beurteilung das Abkommen ratifizieren will, betont der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in seinem von der Präsidentschaftskanzlei veröffentlichten Gutachten betreffend des Aufschubs der Ratifikation von Ceta.

Laut Adamovich hat der Bundespräsident aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung vom 16. Mai 2018 die Wahl, die Ratifikation vorzunehmen oder zu verweigern. "Der Bundespräsident will aber das Gutachten des Europäischen Gerichtshofes abwarten. Im Falle eines positiven Urteils wird er die Ratifikation vornehmen; im Fall eines negativen Gutachtens muss der Vertrag neu verhandelt werden."

Belgien hat demnach den EuGH um eine Antwort auf die folgende Frage ersucht: "Ist das am 30. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichnete umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten andererseits in seinem Kapitel Acht ("Investitionen") Abschnitt F ("Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten") mit den Verträgen - einschließlich der Grundrechte - vereinbar?"

Dem EuGH komme entscheidende Bedeutung zu: "Ist das Gutachten des Gerichtshofes ablehnend, so kann die geplante Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge geändert werden". Das Gutachten wirke also nicht nur zwischen den Prozessparteien, sondern habe allgemein bindende Wirkung im Bereich der gesamten Europäischen Union.

Somit stünden beim Aufschub der Ratifikation durch den Bundespräsidenten keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen und es liege auch kein Widerspruch zum Standpunkt des Verfassungsexperten Theo Öhlinger vor, der die Auffassung für möglich halte, dass der Akt der Ratifikation (Notifikation) von Staatsverträgen nicht anders zu sehen sei, wie die dem Bundespräsidenten obliegende Aufgabe zur Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens eines Bundesgesetzes.

"Sieht man die Problematik so, dann steht es nicht im Ermessen des Bundespräsidenten, die Ratifikation vorzunehmen oder nicht, ebenso wenig wie ihm bei der Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens eines Bundesgesetzes ein Ermessen zukommt", hält Adamovich fest. Öhlinger räume aber selbst ein, dass es Fälle geben könne, die den Bundespräsidenten zur Verweigerung der Ratifikation berechtigten, wie bei gewichtigen außenpolitischen Gründen.

"Ohne Zweifel sind schon aus historischen Gründen alle Probleme äußerst heikel, die das Zusammenspiel von Bundespräsident und Parlament betreffen. Die vorgeschlagene Lösung vermeidet eine solche Auseinandersetzung", so Adamovich.

(APA)

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