Haftbefehl gegen iranischen Diplomaten

Der Nationale Widerstandsrat des Iran möchte die Auslieferung von Assadollah A. an Belgien verhindern.
Der Nationale Widerstandsrat des Iran möchte die Auslieferung von Assadollah A. an Belgien verhindern.APA/AFP/TOBIAS SCHWARZ
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Die deutsche Justiz wirft ehemaligem Botschaftsrat in Wien Agententätigkeit und Verabredung zum Mord vor.

Berlin/Wien. Der deutsche Bundesgerichtshof hat gegen einen iranischen Diplomaten wegen eines mutmaßlich geplanten Anschlags auf eine Versammlung iranischer Oppositioneller Ende Juni in Frankreich Haftbefehl erlassen. Assadollah A. werden nach Angaben der Bundesanwaltschaft unter anderem geheimdienstliche Agententätigkeit und Verabredung zum Mord vorgeworfen.

Der 46-Jährige war am 1. Juli auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls der belgischen Behörden festgenommen worden. Er soll ein in Antwerpen lebendes Ehepaar beauftragt haben, einen Sprengstoffanschlag auf die „Große Versammlung“ der iranischen Auslandsopposition am 30. Juni 2018 im französischen Villepinte zu verüben. Dazu soll er eine Vorrichtung mit insgesamt 500 Gramm Sprengstoff übergeben haben. Belgien hat deshalb eine Auslieferung von Assadollah A. beantragt.

Der Beschuldigte war seit 2014 als Botschaftsrat an der iranischen Botschaft in Wien akkreditiert. Nach vorliegenden Erkenntnissen sei er Mitarbeiter des iranischen Nachrichtenministeriums MOIS (Ministry of Intelligence and Security) gewesen. In Österreich wurde ihm inzwischen der Diplomatenstatus aberkannt.

Opposition warnt vor Druck

„Wir begrüßen die Entscheidung des deutschen Gerichts“, sagte am Mittwoch der Sprecher des Nationalen Widerstandsrats des Iran, Javad Dabiran, zur „Presse“. Die Oppositionsgruppe hätte Ziel des Attentats werden sollen. Zugleich äußert Dabiran aber eine Befürchtung: „Wir haben konkrete Informationen aus dem Iran, dass das Regime derzeit Druck aufzubauen versucht, um eine Freilassung des Verhafteten zu erzwingen. Man wolle in Teheran unbedingt verhindern, dass Assadollah A. an Belgien ausgeliefert wird. (Reuters/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2018)

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