EU verdonnert Google zu Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro

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FILE PHOTO: Silhouettes of laptop and mobile device users are seen next to a screen projection of Google logo in this picture illustrationREUTERS
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Vor drei Jahren hat Google eine EU-Strafe über 2,4 Milliarden Euro ausgefasst, nun muss der Internetkonzern fast doppelt so viel in die EU-Kasse zahlen.

Die EU-Kommission verdonnert Google wegen Marktmissbrauchs beim Handy-Betriebssystem Android zu einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro. Die Kommission wirft dem US-Internetkonzern vor, Smartphone-Herstellern unzulässige Vorschriften für die Verwendung von Android zu machen und etwa zu verlangen, bestimmte Google-Apps vorzuinstallieren. Google stellt Android kostenlos zur Verfügung. Damit ist die Software mit Abstand Marktführer und läuft weltweit auf acht von zehn Mobiltelefonen. Auf Platz zwei liegt Apples iOS.

Google muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen, da ihm ansonsten Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, drohen. Auch drohen Google zudem zivilrechtliche Schadenersatzklagen, die von seinem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffene Personen oder Unternehmen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten einlegen könnten. Die neue EU-Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen erleichtert es Opfern wettbewerbswidriger Praktiken, Schadensersatz zu erhalten.

APA

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Das mobile Internet macht heutzutage mehr als die Hälfte des weltweiten Internetverkehrs aus. Es hat das Leben von Millionen von Europäern verändert. In dieser Sache geht es um drei Arten von rechtswidrigen Einschränkungen, die Google Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt hat, um sicherzustellen, dass der Internetverkehr auf Android-Geräten über die Google-Suchmaschine läuft. Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen. Durch diese Praktiken wurde Wettbewerbern von Google die Möglichkeit genommen, innovativ und konkurrenzfähig zu sein. Auch den europäischen Verbrauchern wurden somit die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs auf dem so wichtigen Markt für mobile Internetdienste verwehrt. Dies ist nach den EU-Kartellvorschriften rechtswidrig.“

Die Kommission kommt in ihrem Beschluss zu dem Ergebnis, dass Google in zwei Fällen eine illegale Kopplung angewendet hat:

  • Erstens die Kopplung der App Google-Suche. Durch diese konnte Google erreichen, dass seine App Google-Suche auf nahezu allen im EWR verkauften Android-Geräten vorinstalliert ist. Such-Apps stellen einen wichtigen Zugangspunkt für Internet-Suchanfragen auf Mobilgeräten dar. Nach Auffassung der Kommission stellen diese Kopplungspraktiken seit 2011 eine Rechtswidrigkeit dar, da Google seit diesem Jahr eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Android-App-Stores innehat.
  • Zweitens die Kopplung des Browsers Google Chrome. Durch diese konnte das Unternehmen sicherstellen, dass sein mobiler Browser auf nahezu allen im EWR verkauften Android-Geräten vorinstalliert ist. Browser stellen ebenfalls einen wichtigen Zugangspunkt für Internet-Suchanfragen auf Mobilgeräten dar, und die Google-Suche wird über den Browser Google Chrome standardmäßig als Suchmaschine verwendet. Nach Auffassung der Kommission stellen diese Kopplungspraktiken seit 2012 eine Rechtswidrigkeit dar, da Google den Chrome-Browser in diesem Jahr in sein App-Bündel eingebunden hat.

Google will Einspruch gegen die Milliardenstrafe der EU-Kommission einlegen. Das kündigte der Internetkonzern am Mittwoch an. Ein Sprecher sagte: "Android hat die Auswahl für alle vergrößert, nicht verkleinert. Ein dynamisches Ökosystem, ein hohes Innovationstempo und niedrige Preise sind klassische Merkmale eines starken Wettbewerbs."

Google-Chef Sundar Pichai hat sich ebenfalls bereits in Form eines Blogbeitrags gemeldet. Naturgemäß teilt er die Auffassung der EU-Kommission nicht. "Heute gibt es 24000 verschiedene Modelle zu jedem Preispunkt, von mehr als 1300 Herstellern, inklusive dänischen, finnischen, französischen, deutschen, ungarischen, italienischen, lettischen, polnischen, rumänischen, spanischen und schwedischen Herstellern." Diese Geräte seien alle unterschiedlich, aber haben eine Gemeinsamkeit, sie bieten die technischen Voraussetzungen die gleichen Apps zu unterstützen.  "Das ist aufgrund einfacher Regeln möglich, die technische Kompatibilität ermöglichen", schreibt Pichar weiter.

Schon einmal eine Milliardenstrafe

Die EU-Kommision hat Google vor einem Jahr bereits wegen Vergehen bei seinem Preisvergleichsdienst eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro aufgebrummt. Ein dritter Fall wegen des Anzeigendienstes Adsense ist noch anhängig.

Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen und dem Internet-Riesen ein Jahr später den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück. Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Gerätehersteller und kann von ihnen auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.

Die Rekordstrafe von umgerechnet 5,1 Milliarden Dollar frisst nahezu ein Drittel des Gewinns, den die Google-Mutter Alphabeth im Vorjahr erzielt hat. Der Konzern wird sie verkraften, liegten die Gewinnerwartung für heuer doch bereits bei 31 Milliarden Dollar.

>>> Blogbeitrag von Google-Chef Sundar Pichai

(APA/DPA/Reuters/Red. )

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