Blauer Landesrat Waldhäusl "vollzieht" SPÖ-Vorgaben bei Schächtungen

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Wer geschächtetes Fleisch will, wird künftig nachweisen müssen, dass dies aus religiösen Gründen passiere. Aktuelle Vorschläge lassen Interpretationsspielraum, ob diese "Registrierung" den Schlachter oder den Konsumenten betrifft.

Der für Tierschutz zuständige niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) hat Kritik an der Einschränkung von Schächtungen zurückgewiesen. Waldhäusl betonte am Donnerstag, dass er umsetze, was unter seinem SPÖ-Vorgänger Maurice Androsch begonnen wurde. Androsch wies diese Darstellung allerdings zurück. Scharfer Tadel kam von IKG-Präsident Oskar Deutsch.

Schächten ist laut Tierschutzgesetz nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Der ehemals in Niederösterreich zuständige SPÖ-Landesrat Androsch hatte im September 2017 in einem Informationsschreiben über Rituelle Schlachtungen - damit ist Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug gemeint - festgehalten, dass die Prüfung zwingender religiöser Gründe immer auf den Einzelfall und eine konkrete Person bezogen erfolgen müsse. Die Info ging damals an die Veterinärabteilungen der Magistrate und die Bezirkshauptmannschaften in dem Bundesland.

Listen über Kunden - oder über Schlachter?

Am 5. Juli 2018 - zu diesem Zeitpunkt war Waldhäusl zuständiger Landesrat - verfasste die Naturschutzabteilung des Landes Niederösterreich ein Schreiben an die Israelitische Kultusgemeinde (IKG). Die Behörde wies darauf hin, dass religiöse Gründe bei Schächtungen nur für konkrete Personen gelten gemacht werden könnten. Als möglichen Nachweis der Zugehörigkeit zu anerkannten Religionsgemeinschaften führte die Naturschutzabteilung Auszüge aus Mitgliederverzeichnissen, offizielle Dokumente oder ähnliche Unterlagen an.

Bei der IKG interpretierte man dieses Schreiben so, dass Schlachthöfe und koschere Verkaufsstellen künftig Listen ihrer Kunden führen müssen. Nach ersten Medienberichten folgte ein Sturm der Entrüstung, auch israelische Medien berichteten kritisch über die Pläne in Niederösterreich.

Waldhäusl "vollzieht"

Androsch erklärte am Donnerstag in einer Aussendung, dass sein Schreiben überhaupt nichts mit dem aktuellen Plan seines FPÖ-Nachfolgers zu tun habe. Die Information habe sich ausschließlich auf Personen bezogen, die Schlachtungen durchführen. "Waldhäusl will Listen von jenen Menschen anlegen, die geschächtetes Fleisch kaufen. Meine Information an die Behörden legt ausschließlich die Regeln fest, welche Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, die selbst Schlachtungen durchführen, und wie das Bewilligungsverfahren der zuständigen Behörde abläuft", sagte Androsch.

FPÖ-Landesrat Waldhäusl sah dies indes anders. "Jeder der jetzt schreit, sollte vorher nachdenken. Wer hat das gemacht? Nicht der Waldhäusl, nicht die FPÖ, sondern ein roter Landesrat, der Waldhäusl vollzieht es", erklärte der freiheitliche Landesrat im Ö1-"Mittagsjournal".

IKG: "Lassen uns Österreich nicht madig machen"

IKG-Präsident Oskar Deutsch wies das Vorhaben im ORF-Radio vehement zurück. Er fühle sich an eine Zeit erinnert, von der er geglaubt habe, dass sie nie mehr kommen werde, spielte Deutsch offenbar auf die Judenregistrierungen unter den Nationalsozialisten an. Deutsch geht davon aus, dass es zu keiner Registrierung von Käufern koscheren Fleisches kommen wird. "Das wird so in diesem Lande nicht stattfinden. Wenn es die FPÖ will, dann sollen sie es wollen, aber so wird es hier nicht gespielt. Wir lassen uns auch unser Österreich, und wir leben alle sehr gerne in Österreich, wir lassen uns das nicht durch einige Leute madig machen", erklärte Deutsch.

IGGÖ: "Zeit des Registrierens vorbei"

Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) - die ebenfalls von den Plänen betroffen ist - lehnt die angedachte Registrierung der Käufer koscheren Fleisches ab. "Es ist inakzeptabel, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger aufgrund ihrer Religion stigmatisiert werden," sagte IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun am Mittwoch in einer Aussendung. In Anspielung auf die NS-Zeit sagte er, dass es eine Registrierung gläubiger Menschen "bereits in der jüngeren österreichischen Geschichte" gegeben hätte und sich nie wiederholen dürfe. "Die Zeit des Registrierens von gläubigen Menschen ist endgültig und für alle Zeiten vorbei."

Waldhäusl betonte, dass die beiden Glaubensgemeinschaften mit der gewählten Vorgangsweise bereits gut gelebt hätten. Diese sei auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt worden: "Ich mache meine Arbeit, und die anderen sollten vielleicht ein bisserl mehr lesen und nachdenken."

ÖVP: "Abnehmer müssen sich nicht registrieren"

Ausnahmen aus religiösen Gründen seien bei Schächtungen in Ordnung, man dürfe aber den Tierschutz nicht außer Acht lassen, sagte Waldhäusl. Daher prüfe man, ob der Bedarf an koscherem Fleisch an den Wohnsitz gekoppelt werden kann: "Da muss man schon darüber nachdenken, und so viel Recht nehme ich mir als Landesrat heraus, diese Komponente des Tierschutzes zu kontrollieren."

In der niederösterreichischen ÖVP ist man über die aktuelle Diskussion nicht glücklich. Es spielt für mich keine Rolle, ob dieser Vorstoß nun von einem SPÖ- oder einem FPÖ-Landesrat kommt. Für Niederösterreich gilt, dass das Tierschutzgesetz korrekt ausgelegt wird. Aber auch die Religionsfreiheit ist für uns ein wichtiges Gut. Dass sich die einzelnen Abnehmer zuerst registrieren lassen müssen, das wird es in Niederösterreich daher nicht geben“, sagt ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner zur "Presse". Und: „Ich bin mit IKG-Präsident Deutsch laufend im Gespräch - auch in dieser Frage. Und ich habe ihm auch bereits gesagt, dass seine Befürchtungen nicht eintreten werden. Es wird an einer praxisnahen Umsetzung gearbeitet.“

(APA)

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