Großbritanniens Austritt aus der EU ist kein Malheur

Beinahe 50 Prozent aller Ehen werden geschieden; es gibt unentwegt Trennungen in Unternehmen wie auch zwischen Staaten.

Seit der Veröffentlichung von Theresa Mays Ausstiegskonzept aus der EU geht es rund: Widerstand aus der eigenen Partei, Rücktritte, Rüffel vom „Verbündeten“ Donald Trump, Spott in den Medien: Alles muss sie ertragen.

In Österreich werden Berichte über den Fortgang des Austrittsprozesses in Postings mit rauem Ton kommentiert. Die Briten kommen schlecht weg. Dabei ist es ein normaler Vorgang: Beinahe 50 Prozent aller Ehen werden geschieden, es gibt unentwegt Trennungen in Unternehmen wie auch zwischen Staaten. Der Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU sollte nichts Ungewöhnliches sein.

Anders als oft dargestellt, war es nicht David Cameron, der eine einsame Entscheidung traf und ein Referendum zugelassen hatte. Bereits 1993, infolge der durch John Major erkämpften Zustimmung zum Vertrag von Maastricht, haben die Tories die EU Research Group eingerichtet, um den Aufweichungsvorgang im Verhältnis zur eigenen Souveränität durch EU-Recht dauerhaft zu prüfen. Aktueller Vorsitzender ist Jacob Rees-Mogg, einer der radikalsten Befürworter eines bedingungslosen britischen Austritts.

Seltsame Gerichtsurteile

In den Programmen der Tories für das Wahljahr 2010 wie auch der Liberaldemokraten war von einer Abstimmung die Rede. Für die Wahl 2015 haben sich alle Parteien, auch Labour, für ein Referendum über einen Austritt ausgesprochen. Alles eine Folge des fulminanten Wahlsieges von Ukip bei der EU-Wahl, in der diese 27 Prozent der Stimmen bekam.

Es darf sein, dass sich in einem Staat eine Mehrheit bildet, die den aus ihrer Sicht zu hastigen Integrationsprozess der EU nicht mitmachen will. Die Briten haben bei einigen Entwicklungen zu Recht nicht mitgemacht – so bei der Währungsunion oder dem Schengen-Abkommen. Zudem haben sie ein Optionsrecht, Bestimmungen nicht oder schon anzuwenden, für den Teil III Titel V des Lissaboner Vertrags (Raum für Freiheit, Sicherheit und Recht) eingeräumt bekommen. Dänemark tat dies bezüglich Währung und des Titels V auch, wurde aber nie dafür so in Misskredit gezogen wie die Briten.

Schweden wäre überhaupt verpflichtet, den Euro einzuführen, weil es keine Ausnahme von der Teilnahme an der Währungsunion im Beitrittsakt verhandelt hat.

Die Entwicklung in der EU ist keineswegs nur positiv. Schengen funktioniert seit 32 Jahren nicht, obwohl dies essenziell wäre, wenn man die Integrität von Staaten und die von ihnen vereinbarte Passunion ernst nimmt. Der Europäische Gerichtshof zerstörte mit seinem Urteil, Griechenland als unsicheres Drittland zu erklären, das Dublin-Konzept zulasten der Briten und fällt auch sonst seltsame Urteile, wenn etwa Unternehmern im Bereich Umsatzsteuer die grundrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung für Sanktionen vorenthalten wird.

Die Kommission handelt im Bereich Beihilfekontrolle oft willkürlich. Warum musste der österreichische Staat die Tochtergesellschaften der Hypo Kärnten zur Unzeit, daher zu billig, verkaufen, während die meisten geretteten Banken der Niederlande heute noch im Staatsbesitz sind? Das europäische Parlament kann gar nicht aufhören, Unternehmer zu bestrafen, wie die Forderung nach verschuldensunabhängigen Sanktionen im Zollrecht zeigt.

Es ließe sich eine lange Liste an Vorhaben und Maßnahmen aufzählen, die klarmachen, dass die Union für Unternehmer zu einem repressiven Rechtsraum geworden ist. Die Vorschriften für Banken werden überwiegend durch „Delegierte Akte“ erlassen. Das heißt, die Behörden machen sich ihre Gesetze selbst. Da muss man Polen bezüglich Rechtsstaatlichkeit gar nicht prüfen – man hätte Bedarf genug bei sich selbst.

Regeln für die Marktzulassung

Um zu verstehen, was Theresa May mit ihrem Vorschlag beabsichtigt, nämlich ein Freihandelsabkommen mit der EU zu versuchen, das im Wesentlichen den Warenverkehr umfasst, muss man die britische Wirtschaft kennen.

Großbritannien ist das achtgrößte Industrieland der Welt mit mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten in den Betrieben. Am wichtigsten sind die Autoproduktion, die Luftfahrt und die pharmazeutische Industrie: Unternehmen, die einen hohen Anteil an integrierter Wertschöpfung zwischen EU und Vereinigtem Königreich aufweisen. Daher ist es richtig, für den Warenverkehr ein Abkommen abzuschließen, das die bestehenden Abläufe so wenig wie möglich behindert und kaum zusätzliche Kosten, wie Einfuhrabgaben, bewirkt.

Die Gegner auf britischer Seite, vor allem bei den Tories, sprechen von weiterer Abhängigkeit von der EU, weil sie nicht verstehen, dass ein großer Markt die Produktstandards vorgibt und jeder Marktteilnehmer sich an diese Vorschriften zu halten hat. Daher ist der Ansatz, ein „rule book“ einzurichten – also die Regeln für die Marktzulassung gemeinsam zu erarbeiten – richtig und hat nichts mit Abhängigkeit zu tun. Das muss für jeden Exportmarkt so durchgeführt werden.

Wer sind die „Rosinenpicker“?

Die Hardliner auf europäischer Seite reden von „Rosinenpicken“, fragt sich nur, welche. Die europäischen Exporteure liefern um rund 100 Milliarden mehr an Gütern nach Großbritannien als umgekehrt. Allein rund 800.000 in Deutschland hergestellte Kfz gehen ins Königreich, das somit der wichtigste Markt für deutsche Autobauer nach dem Inlandsmarkt ist.

Für Dienstleistungen setzt das Konzept auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und auf eine Abstimmung der Vorschriften, vor allem im Bereich Kapitalmarkt mit der EU, um den „europäischen Pass“ für das Tätigwerden im EWR zu ermöglichen. Dies wird nicht uneingeschränkt möglich werden.

Größtes rechtliches Problem ist die offene Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland. Eine offene Grenze hat die EU zwischen der Republik Zypern und dem türkischen Teil ermöglicht, jedoch vor dem Hintergrund, dass die Türkei mit der EU in einer Zollunion verbunden ist. Nach WTO-Recht bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, eine offene Grenze für ein räumlich eingeschränktes Territorium zuzulassen.

Vielfache Fehlentwicklungen

Großbritannien will nach dem Austritt aus der Zollunion autonome Handelsabkommen mit Drittstaaten schließen. Dies ist nach WTO-Recht zulässig, wenn ein Staat nicht Mitglied einer Zollunion ist. Man denke nur an die Schweiz, die Efta-Mitglied ist, selbst ein Freihandelsabkommen mit der EU hat, samt weiteren rund 120 bilateralen Verträgen. Die übrigen Efta-Mitgliedstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island sind Mitgliedstaaten des EWR.

Die EU ist das wohl großartigste politische Projekt der Menschheit, nur läuft sie auf zu viele exklusive Vorteile für einige wenige Staaten hinaus. Der Austritt des Vereinigten Königreichs sollte kein Malheur sein und ordentlich abgewickelt werden, aber auch Anlass dazu geben, Diskussionen über Fehlentwicklungen, die es mannigfaltig gibt, zuzulassen.

E-Mails an:debatte@diepresse.com

DER AUTOR

Gottfried Schellmann ist Steuerberater in Wien und Experte für internationale Unternehmensbesteuerung; Lektor an der FH Campus Wien und der Johannes-Kepler-Universität in Linz. Verfasser verschiedener Fachbeiträge zum internationalen Steuerrecht sowie zum Zoll- und Umsatzsteuerrecht. Bis Ende 2014 Vizepräsident der CFE (Confédération Fiscale Européenne) in Brüssel.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2018)

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