Pläne um eine Registrierung von Juden und Muslimen, die in Niederösterreich geschächtetes Fleisch kaufen wollen, sorgen auch außerhalb der Landesgrenzen für Aufregung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
1. Was ist geplant? Werden die Regeln für das Schächten nun verschärft?
Der für Tierschutz zuständige niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) will das Schächten einschränken. Für Aufregung sorgt vor allem ein Punkt: Der konkrete persönliche Bedarf soll nachgewiesen werden müssen: Wer geschächtetes Fleisch kaufen will, muss die Zugehörigkeit zur jüdischen oder muslimischen Religionsgemeinschaft belegen. Und seinen konkreten Bedarf. Waldhäusl beruft sich dabei inzwischen in diesem Punkt auf Vorgaben seines SPÖ-Vorgängers Maurice Androsch (s. Artikel unten) und auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts.
2. Was bedeutet Schächten faktisch und religiös?
Schächten ist das Schlachten von Tieren nach einem bestimmten Ritus – im Mittelpunkt steht sowohl bei Juden als auch Muslimen, dass das Tier durch einen Schnitt in den Hals getötet wird, der die Halsschlagader durchtrennt und dass es davor keine Betäubung gibt. Das Tier blutet aus – nur dann gilt es als rein, also für Juden als koscher, für Muslime als halal. In Österreich ist dieses Procedere durch das Tierschutzgesetz gedeckt, wenn das Tier unmittelbar nach dem Schnitt betäubt wird – Post-Cut-Stunning nennt sich die Methode. Das darf nicht jeder und überall machen, die Schächtung muss in einem dafür zertifizierten Betrieb durchgeführt werden. Zertifizierungen erteilt etwa die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), die auch regelmäßige Überprüfungen durchführt.