Der niederösterreichische Landesrat beharrt bei der Schächtung auch auf der Registrierung der Kunden.
Sie wollen das Schächten einschränken. Aber ist das nun Ihre eigene Idee? Denn Sie sagen gleichzeitig auch, Sie vollziehen nur Vorgaben Ihres SPÖ-Vorgängers.
Von meinem Vorgänger gibt es einen Erlass, den ich überprüfen lasse, weil nicht alles rechtlich geht. Das, worüber sich die Kultusgemeinde und manche Medien aufregen, das ist von ihm.
Geht es bei den Verschärfungen um die Schlachter oder die Kunden?
Um alle, die um eine Schlachtung ansuchen, natürliche wie juristische Personen. Der Punkt ist: Im Gesetz ist vorgesehen, dass für die Schlachtung der Bedarf und die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft kontrolliert werden muss. Es gibt von einigen Schlachthöfen tatsächlich jetzt schon Listen. Diese Registrierung wird es auch nach meiner Überarbeitung geben müssen.
Jetzt reden wir aber von Kunden?
Richtig. Aber ich sehe nicht das Problem. Die muslimische Gemeinde, die zu 95 Prozent geschächtetes Fleisch isst, hat damit kein Problem gehabt.
Wem muss die Liste gezeigt werden?
Der Bezirkshauptmannschaft. Und sie muss auch kontrollieren.
Wie?
Das überlasse ich den Juristen. Ich denke, die Mitgliedschaft bei der Religionsgemeinschaft zu kontrollieren, ist leicht. Da genügt eine Bestätigung. Der Fleischbedarf ist schwieriger.
Weil Sie das Gesetz ansprechen: Im Bundestierschutzgesetz steht das so nicht drin.
Aber laut Urteil des Landesverwaltungsgerichts muss der Bedarf angegeben und kontrolliert werden. (LVwG-AV-122/001-2018).
Sie sagen, Sie wollen prüfen, ob man den Bedarf an den Wohnsitz koppeln kann. Geht es da um die Konsumenten?
Mir geht es um den Tierschutz. Ich will Schächten zurückdrängen. Ich diskutiere ich nicht über Wohnsitz, aber ich glaube ohnehin nicht, dass es rechtlich geht.
Glauben Sie, dass Sie mit der ÖVP Ihre Ideen umsetzen?
ÖVP-Klubobmann Schneeberger hat mir heute Vormittag gesagt: Ohne Registrierung wird es nicht gehen. (uw)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2018)