Die Schließung von Bezirksgerichten war stets ein heikles Thema. Die Regierung will den Ländern das Mitspracherecht streichen. Aber welche Reformen wären sinnvoll?
Wien. Bezirksgerichte zu schließen, das musste noch jeder Justizminister lernen, ist eine haarige Aufgabe. Nun soll es einfacher werden: Josef Moser will, dass das Vetorecht für die Länder bei Schließungen fällt. Neu ist die Idee nicht. Sie stand schon 2013 im Programm der damaligen Regierung und war bereits ein Jahrzehnt zuvor im Österreich-Konvent diskutiert worden. Umgesetzt wurde der Plan nie, auch jetzt sind die Länder dagegen. Nur warum ist das Thema so heikel? Und braucht es noch Bezirksgerichte?
Die Aufgaben
Zuständig sind Bezirksgerichte für kleinere zivilrechtliche Prozesse, etwa über Mietrechtsfragen oder ganz grundsätzlich für Rechtssachen mit einem Streitwert bis zu 15.000 Euro. Geht es um höhere Beträge, muss die Klage am Landesgericht eingebracht werden. Auch im Strafrecht kommt es zu Verhandlungen vorm Bezirksgericht. Angeklagt werden kleinere Delikte (wie etwa ein simpler Diebstahl), bei denen die maximale Strafhöhe ein Jahr Haft nicht übersteigt. Die Anklage erhebt der Bezirksanwalt, der über kein Jus-Studium verfügen muss.