Bienensterben: Kärntner Obstbauer vor Gericht

Berliner Imker warnen vor Giftstoffen
Berliner Imker warnen vor GiftstoffenAPA/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene
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Weil er seine Obstbäume mit für Bienen gefährlichen Pestiziden behandelt haben soll, steht ein Kärntner in Klagenfurt vor Gericht. Zwei benachbarte Imker hatten ihn angezeigt.

Ein Obstbaumeister soll das Sterben von 42 Bienenvölkern verursacht haben. Weil er seine Obstbäume mit gefährlichen Pestiziden gespritzt hatte, muss sich der Kärntner vor Gericht verantworten. Unter großem Publikumsinteresse ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt das Verfahren fortgesetzt worden. Die Verhandlung wurde vertagt, eine Bienenschutzexpertin mit einer Expertise beauftragt.

Der Obstbaumeister hatte am 1. Mai 2017 seine Bäume im Kärntner Lavanttal gespritzt. Er habe die Zwetschken- und Kirschenbäume, die zu diesem Zeitpunkt bereits abgeblüht gewesen seien, in der Früh vor dem Bienenflug mit dem für diese Insekten gefährlichen Dursban 480 behandelt. Die teilweise noch blühenden Äpfel- und Birnenkulturen habe er mit Mitteln gespritzt, die für Bienen nicht gefährlich seien, hatte der Angeklagte ausgesagt und sich nicht schuldig bekannt. Er habe alle Auflagebestimmungen eingehalten.

Es starben jedoch die Bienenvölker bei zwei benachbarten Imkern, die Anzeige erstatteten. Sie fordern 20.800 Euro beziehungsweise 16.800 Euro als Schadenersatz für die entgangene Honigernte.

Experten widerlegen Aussagen des Angeklagten

In Untersuchungen von Experten der Kärntner Landesregierung wurde nämlich auch auf den Apfelbäumen des Obstbaumeisters der bienengefährliche Wirkstoff Chlorpyrifos, der etwa im Mittel Dursban 480 enthalten ist, gefunden. Dazu erklärte der Angeklagte, das werde im Mai durch die Abdrift passiert sein. Das Mittel habe er beim Kernobst nur im März gespritzt.

Dem widersprach am Mittwoch der Pflanzenschutzexperte der Kärntner Landesregierung. Er hatte wenige Tage nach dem Vorfall Blattproben entnommen. Aufgrund der Mengen in den Proben müsse man davon ausgehen, dass das Mittel direkt aufgebracht wurde und dass die blühenden Apfelbäume zur gleichen Zeit wie die Zwetschken- und Kirschenbäume gespritzt worden seien, erklärte er im Zeugenstand. Eine weitere Pflanzenschutzexpertin der Landesregierung erzählte, dass bei den Zwetschken-und Kirschbäumen deutlicher Fruchtansatz erkennbar, aber auch Restblüten vorhanden gewesen seien.

Lieferscheine sollen Kauf belegen

Dann legte der Privatbeteiligtenvertreter, Rechtsanwalt Ernst Brandl, zwei Lieferscheine für Dursban 480 vor, das Original und eine Kopie, beide mit der gleichen Nummer, aber einer unterschiedlichen Unterschrift des Angeklagten. Sie sollten den Kauf des zugelassenen Mittels Dursban 480 belegen. Staatsanwältin Denise Ebner forderte daraufhin die Unterlagen für eine Untersuchung wegen allfälliger Urkundenfälschung und Prozessbetrugs an.

Sanin beauftragte eine gerichtlich beeidete Sachverständige mit einem Gutachten über das Sammelverhalten der Bienen, bei welchen Temperaturen sie ausfliegen, über das Verhalten im Stock, und welche Auswirkungen die Spritzmittel auf sie haben. Es soll festgestellt werden, ob durch die Handlungen des Angeklagten eine Gefahr für den Bienenbestand vorlag. Die Verhandlung wurde auf 26. September vertagt.

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