Alte Regeln für neue Gentechnik

Roter Paradeiser (Solanum lycopersicum).
Roter Paradeiser (Solanum lycopersicum).Getty Images
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Der EuGH weitet die Definition von genmanipulierten Pflanzen aus, lässt den Staaten aber freie Hand, wie sie damit umgehen. So wird Österreichs Gentechnikfreiheit zur Illusion.

Wien/Luxemburg. Auf den ersten Blick sieht es aus wie ein gewaltiger Triumph für die Gegner der Gentechnik: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch überraschend – und gegen die Empfehlung seines Generalanwalts –, dass Pflanzen, deren DNA mittels Mutagenese optimiert wurde, auch unter das strikte EU-Regelwerk für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen. Damit müssen theoretisch auch Saatgut und Nahrungsmittel, die mittels Genome Editing hergestellt wurden, langwierige Zulassungsverfahren durchlaufen und entsprechend gekennzeichnet werden. Umweltschützer und der heimische Handel feiern. Aber sind genmanipulierte Lebensmittel tatsächlich aus Europas Supermärkten verbannt? Die Entscheidung des EuGH lässt einige Schlupflöcher offen. „Die Presse“ hat sich das Urteil genauer angesehen.

1. Was ist die „neue Gentechnik“ und was hat der EuGH entschieden?

Das oberste EU-Gericht musste sich anlässlich einer Klage französischer Landwirtschafts- und Naturschutzorganisationen damit befassen, ob Saatgut, das mittels Genome Editing verändert wurde, rechtlich als GVO einzuordnen sind. Anders als bei der klassischen Gentechnik, schleusen Verfahren wie Crispr/Cas9 kein fremdes Erbgut in die DNA der bearbeiteten Pflanzen ein. Das Endresultat ist von einer vollkommen natürlich gewachsenen Pflanze nicht mehr zu unterscheiden. Viele Wissenschaftler sehen die Methode deshalb auch eher als beschleunigte Züchtung, denn als Genmanipulation. Der EuGH sieht das offenkundig anders. Mutagenese-Verfahren könnten sich als ähnlich riskant erweisen wie das Beifügen von fremdem Erbgut, heißt des in der Urteilsbegründung.

2. Was heißt das? Ist die EU damit gentechnikfrei?

Nein. Erstens umfasst das Urteil lediglich genomeditierte Produkte, die nach dem Jahr 2004 entwickelt wurden. Ältere sind von der Entscheidung nicht betroffen. Zweitens – und noch wichtiger: Das Gericht legt die Zukunft der neuen Gentechnik im Grunde wieder zurück in die Hände der nationalen Regierungen. So ist zwar ein europäisches Zulassungsverfahren für Organismen vorgesehen, die mittels Crispr/Cas9 und Co. geschaffen wurden. Doch sind die Pflanzen grundsätzlich genehmigt (was auch für genmanipulierte Organismen möglich ist), liegt es an den Mitgliedsstaaten, wie sie weiter damit umgehen. Österreich hat Verkauf und Anbau von gentechnisch veränderten Produkten etwa kategorisch verboten. Das Gesetz hat es im Land der Gentechnikskeptiker sogar in den Verfassungsrang geschafft. Deutschland ist in der Frage ähnlich restriktiv. Andere EU-Staaten wie etwa Spanien oder Großbritannien lassen genmanipulierte Lebensmittel hingegen – nach den vorgeschriebenen Prüfungen – zu.

3. Wie verhindert Österreich genomeditierte Pflanzen im Handel?

Kurz gefasst: Vermutlich gar nicht. Offiziell sieht das zuständige Nachhaltigkeitsministerium „derzeit keinen Handlungsbedarf“. Allerdings sei es durchaus problematisch, „dass Gentechnik in anderen Mitgliedsstaaten erlaubt ist und damit keine europaweit einheitlichen Regeln gelten“. Das bringt Österreichs Politiker in eine aussichtslose Position: Der EuGH verweist in seinem Urteil extra darauf, dass die EU-Mitgliedsländer mit ihren nationalen Gentechnik-Regeln den freien Warenverkehr im gemeinsamen Binnenmarkt nicht verhindern dürfen. Wien kann also rechtlich gar nicht verhindern, dass etwa genomeditierte Paradeiser aus Spanien in Österreich landen. Während im Supermarkt eine Kennzeichnungspflicht noch durchzusetzen ist, fällt bei Gastrobetrieben oder verarbeiteter Ware auch das weg. Dazu kommt, dass mögliche Betrugsfälle im Grunde nicht aufzuklären sind, weil sich die veränderten Pflanzen nicht von ihren natürlichen Artgenossen unterscheiden lassen.

4. Welche Auswirkungen hat das auf heimische Betriebe und Forscher?

Während die Handelsketten das Urteil feiern, haben etliche Industrien im Land mit gewaltigen Wettbewerbsnachteilen zu rechnen. Allen voran die heimischen Saatgut-Bauern. Während die Konkurrenz Saatgut per Mutagenese in einem knappen Jahr verändern kann, brauchen sie auf „natürlichem“ Wege sieben Mal so lange, um dasselbe Ergebnis zu erzielen. Michael Gohn, Obmann von Saatgut Austria, verurteilt den Entscheid des EuGH als „unwissenschaftlich und in der Sache falsch“. Züchtung in Europa werde damit „zum Museumsstück“. Auch Landwirte sind im Nachteil, müssen sie ja auf resistenteres Saatgut verzichten, das die Mitbewerber im Nachbarland ganz selbstverständlich einsetzen. Neben Teilen der Agrarbranche sieht sich auch die heimische Forscherlandschaft als Opfer der strengen Gentechnikregeln. Die teuren Zulassungsverfahren in der EU lassen Universitäten zurückschrecken. Damit gehört das Feld finanzstarken Agrochemieriesen wie Bayer und Monsanto.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.07.2018)

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