Klagsverband: Aussagen von Bogner-Strauß "völlig unverständlich"

Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)APA/ROLAND SCHLAGER
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Der Klagsverband weist die Darstellung der Frauenministerin zurück, wonach seine Leistungen nur aus drei Verfahren pro Jahr bestehen würden.

Frauenorganisationen gehen immer mehr auf Konfrontationskurs mit Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) und wehren sich gegen die geplanten Budgetkürzungen. Der Klagsverband wies am Montag die Darstellung der Ministerin zurück, dass seine Leistungen nur aus drei Verfahren pro Jahr bestehen würden. In einem Offenen Brief nannte Generalsekretär Volker Frey diese Aussage "absolut unverständlich".

Der Klagsverband unterstütze Diskriminierungsopfer rechtlich und habe in den vergangenen Jahren immer an die 150.000 Euro vom Sozialministerium und dem Frauenressort bekommen - unabhängig von der Zahl der Prozessbegleitungen, hatte Bogner-Strauß am Samstag im Ö1-"Mittagsjournal" erklärt: "Im letzten Jahr waren es sage und schreibe drei Prozessbegleitungen und in etwa alle vier Tage eine Rechtsauskunft."

Klagsverband kritisiert "unzureichende Darstellung"

Für den Klagsverband ist das eine "verkürzte und unzureichende Darstellung", die "ein völlig unvollständiges und missverständliches Bild" der Arbeit erzeuge. Er fordert die Ministerin zu einer sachlichen Diskussion auf und weist darauf hin, dass man sie auch in einem persönlichen Gespräch über das umfangreiche Arbeitsgebiet informiert habe, das auch im Jahresbericht ersichtlich sei.

Der Klagsverband mache als einzige Organisation strategische Klagsführung nach allen Bundes- und Landesgesetzen. Er biete Rechtsberatung für seine 50 Mitgliedsvereine, mache österreichweit Rechtsschulungen, beteilige sich mit Stellungnahmen an rechtspolitischen Entwicklungen, dokumentiere das Antidiskriminierungsrecht und die Judikatur, arbeite in drei Monitoringausschüssen zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention mit und beteilige sich weiters an der Evaluierung des Antidiskriminierungsrechts und am NGO-Dialog im Frauenministerium. Das alles werde von drei Mitarbeiterinnen in Teilzeit geleistet, die noch dazu mit umfassender Öffentlichkeitsarbeit über das Antidiskriminierungsrecht und die Musterverfahren informieren, heißt es in dem Offenen Brief.

(APA)

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