Vögele: Ansprüche der Beschäftigten sechs Monate rückwirkend gesichert

A shop of Swiss fashion chain Charles Voegele is seen in Vienna
A shop of Swiss fashion chain Charles Voegele is seen in ViennaREUTERS
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Der Insolvenzschutzverband vertritt die Beschäftigten bei der Geltendmachung der Ansprüche. Vor einer übereilten Auflösung des Dienstverhältnisses wird abgeraten.

Rund 700 Beschäftigte sind von der Dienstag eingetretenen Insolvenz der Modekette Charles Vögele hierzulande betroffen. Wann die Mitarbeiter des insolventen Unternehmens mit ihren ausstehenden Gehältern rechnen können, ist derzeit noch ungewiss. Der Insolvenzentgeltfonds (IEF) will die einzelnen Ansprüche "so schnell wie möglich" abwickeln, der genaue Zeitraum sei aber derzeit noch ungewiss, sagte eine IEF-Sprecherin. Vor allem die Mitarbeiter, die derzeit auf ihre Juligehälter und Urlaubsgelder warten, brauchen bald Klarheit. In nächster Zeit sollen die Beschäftigten in bundesweiten Belegschaftsversammlungen über die nächsten Schritte informiert werden.

Sollten die Investorenverhandlungen scheitern, schafft die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck und Papier (GPA-djp), eine Arbeitsstiftung. Der AMS habe bereits zugesagt sich an den Kosten zu beteiligen. Mit den Ländern führe man auch schon konstruktive Gespräche, sagte ein Pressesprecher der Gewerkschaft. Mit der Arbeitsstiftung sollen arbeitslosgewordene Arbeitnehmer durch zielgerichtete Schulungsmaßnahmen wieder in die Erwerbstätigkeit gebracht werden.

Arbeitsstiftung geplant

In der nächsten Zeit unterstützt die Arbeiterkammer die Betroffenen bundesweit durch Beratungen und Belegschaftsversammlungen. Der Insolvenzschutzverband (ISA) vertritt die Betroffenen im gerichtlichen Insolvenzverfahren und bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Derzeit stehen noch die Juli-Gehälter samt Urlaubszuschüsse aus. Die Ansprüche der Mitarbeiter sind gesichert durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds und zwar bis zu sechs Monate rückwirkend, erläuterte die AK am Mittwoch. Offene Ansprüche können dabei Entgelt, nicht verbrauchter Urlaub, Sonderzahlungen, eine Abfertigung nach altem Recht oder eine Kündigungsentschädigung sein. Laut Arbeiterkammer ändert sich derzeit für die Vögele-Belegschaft noch nicht viel. Die Dienstverträge blieben noch aufrecht, die Beschäftigten müssten weiterhin ihre Arbeitspflichten erfüllen, so die AK heute in einer Aussendung. Auch warnen AK-Experten vor überstürzten Kündigungen, da so Ansprüche verloren gehen könnten. Man setze aber alles daran, den Beschäftigten so schnell wie möglich ihr Geld zukommen zu lassen.

Belegschaftsversammlungen ab Montag

Den betroffenen Beschäftigten der Vögele Insolvenz soll rasch geholfen werden. Im gerichtlichen Insolvenzverfahren und im Verfahren zur Geltendmachung der Ansprüche vor dem Insolvenz-Entgelt-Fonds wird die Belegschaft durch den Insolvenzschutzverband (ISA) vertreten, teilte die Arbeiterkammer Wien heute in einer Aussendung mit. Der ISA ist ein gemeinsamer Verein der AK und der Gewerkschaften. Die Vertretung durch den ISA ist für die Betroffenen kostenlos.

Ab Montag startet die Arbeiterkammer mit bundesweiten Belegschaftsversammlungen, in denen Beschäftigte in den Filialen über ihre Rechte und das weitere Vorgehen informiert werden sollen.

(APA)

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