BVT: Opposition erwägt Gang zum Verfassungsgericht

SPÖ, Neos und Liste Pilz werfen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vor, dem Parlament Unterlagen über das Vorgehen seines Ressorts gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) vorzuenthalten.
SPÖ, Neos und Liste Pilz werfen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vor, dem Parlament Unterlagen über das Vorgehen seines Ressorts gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) vorzuenthalten. (c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Weil Akten für den U-Ausschuss noch immer unvollständig sein sollen.

Wien. Die Opposition will in den kommenden Tagen entscheiden, ob sie im Zusammenhang mit der BVT-Affäre den Verfassungsgerichtshof anruft. SPÖ, Neos und Liste Pilz werfen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vor, dem Parlament Unterlagen über das Vorgehen seines Ressorts gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) vorzuenthalten. Die Entscheidung müsste „tunlichst binnen vier Wochen“ fallen.

Die Opposition kritisiert, dass das Innenministerium kaum Unterlagen über Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Hausdurchsuchung im BVT und an Privatadressen mehrerer Beamter am 28. Februar übermittelt habe. Akten des Ministerkabinetts liegen demnach ebenfalls nur „bruchstückhaft“ vor, Korrespondenzen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Belastungszeugen an die Korruptionsstaatsanwaltschaft gar nicht. Ausständig seien auch die Protokolle der Disziplinarkommissionen über die (teilweise wieder aufgehobenen) Suspendierungen in der Affäre.

Ministerium weist Vorwürfe zurück

Das Innenministerium weist die Vorwürfe zurück. „Das BMI habe auf nochmalige Aufforderung der Opposition reagiert und nochmals alle Organisationseinheiten um Überprüfung der Vollständigkeit der gelieferten Akten ersucht“, heißt es. Disziplinarakten sollen nachgeliefert werden. Kritik an fehlenden Unterlagen über die Vorbereitung von Belastungszeugen weist das Ministerium zurück. Die Zeugen hätten sich aus eigenem Antrieb im Kabinett gemeldet, und ihnen sei geraten worden, sich an die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu wenden. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2018)

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