Beschuldigten- und Zeugeneinvernahme sollte neu gestaltet werden, sagen die Strafverteidiger.
SALZBURG/WIEN. Nicht der Richter soll in der Hauptverhandlung den Beschuldigten und die Zeugen als Erster vernehmen und danach für die Fragen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung freigeben. Es sollten umgekehrt zuerst die Staatsanwaltschaft die Belastungs- und die Verteidigung die Entlastungszeugen befragen, ehe der Richter am Ende den Sachverhalt soweit nötig ergänzt. Dieser Ruf nach einem „Wechselverhör“ ist eine der Forderungen, mit denen der „8. StrafverteidigerInnentag“ am Samstag in Salzburg zu Ende gegangen ist. Damit würde die Vernehmung in der Hauptverhandlung „auf den Kopf gestellt“, sagt Richard Soyer, Vorsitzender der Vereinigung der Strafverteidiger; doch die Fairness würde erhöht, wenn der Verteidiger nicht stets erst am Ende drankäme. „Wer die Befragung beginnen darf, hat die besten Chancen.“
Ausgehend vom Festvortrag des renommierten deutschen Strafrechtswissenschaftlers Winfried Hassemer (70), Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Anwalt in Frankfurt, betonten die Verteidiger die Abgrenzung zwischen Ethik und Strafverteidigung. „Verteidiger, die im Rahmen der Gesetze und in Übereinstimmung mit ihrem Gewissen verteidigen, dürfen nicht unter Verweis auf eine außerstrafrechtliche, allgemeine Ethik diszipliniert werden.“ Dieses Statement hat seinen Anlass in Deutschland, wo der Bundesgerichtshof mit Bezug auf ein angeblich verändertes anwaltliches Ethos seine Rechtsprechung verschärft und das Ausnutzen von Fehlern bei der Protokollierung verboten hat.
Voll auf Österreich bezogen ist wiederum die Forderung nach mehr Beweisverwertungsverboten. Derzeit kann praktisch nur ein unter Folter erreichtes Geständnis nicht zur Grundlage einer Verurteilung genommen werden; die fehlende Beiziehung eines Anwalts zum Verhör oder eine unverständliche Rechtsbelehrung bleiben ohne Folgen. Dagegen die Verteidiger: „Beweise, die unter Verletzung wesentlicher Verfahrensbestimmungen erlangt werden, dürfen im Strafprozess nicht verwertbar sein.“
Der von Soyer initiierte Strafverteidigertag wird nun international: Nächstes Jahr findet er im Rahmen eines neuen „Dreiländerforums Strafverteidigung“ in Innsbruck unter voller Einbindung deutscher und Schweizer Kollegen statt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.03.2010)