Behörden und Gerichte entschieden, Türken den Pass wieder zu entziehen. Doch wann darf man das?
Wien. Im Kampf gegen illegale Doppelstaatsbürgerschaften erhielten bisher 70 Türken einen Bescheid, laut dem sie die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben. Und in Vorarlberg und Wien haben die Landesverwaltungsgerichte nun in insgesamt vier Fällen auch schon die behördliche Entscheidung bestätigt, laut der Personen nicht länger als Österreicher firmieren dürfen.
Insgesamt wirken die Zahlen im Vergleich zu den politischen Ankündigungen aber noch bescheiden. So hatte die FPÖ nach dem türkischen Verfassungsreferendum im März 2017 dem Innenministerium einen Datenstick mit 100.000 Namen von Türken in Österreich übermittelt. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache forderte, 20.000 „Scheinstaatsbürgern“ wegen Teilnahme am türkischen Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Doch betrachtet man, dass allein in Wien 18.000 Verfahren noch anhängig sind, so zeigt sich, dass die Zahl der aberkannten Staatsbürgerschaften noch deutlich steigen könnte. Zuständig für die Aberkennungsverfahren ist immer das jeweilige Bundesland.