Tiroler Lokalbetreiber nach Klage von Strache und Hofer verurteilt

BP-WAHL: HOFBURG - STRACHE / HOFER
BP-WAHL: HOFBURG - STRACHE / HOFERAPA/HELMUT FOHRINGER
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Der Tiroler Wirt, bei dessen Lokal ein Plakat von Strache und Hofer mit der Aufschrift "Wir müssen draußen bleiben" affichiert war, muss Schadenersatz zahlen und die Prozesskosten ersetzen. Zudem wurde er zur Unterlassung verurteilt.

Ein Tiroler Lokalbetreiber ist nach einer Klage von Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Verkehrsminister Norbert Hofer (beide FPÖ) zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt worden. Dies sagte deren Anwalt, Michael Rami. Der Tiroler wurde geklagt, weil er im Eingangsbereich des Lokals ein Plakat von Strache und Hofer mit der Aufschrift "Wir müssen draußen bleiben" affichiert hatte.

Auf dem Bild waren die beiden FPÖ-Spitzenpolitiker mit Burschenschafter-Couleur zu sehen. Neben "Wir müssen draußen bleiben" klebten auf dem Plakat ein Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz und eine grafische Darstellung, die ein Strichmännchen beim Entsorgen eines Hakenkreuzes zeigt. Das Plakat wurde von einem Mitarbeiter der Bar in Sölden kurzzeitig aufgehängt. Dafür schnitt er aus dem Nachrichtenmagazin "Profil" ein Bild der beiden FPÖ-Minister aus.

Urteilsspruch muss nicht in "Krone" veröffentlicht werden

Der Lokalbetreiber wurde neben der Unterlassung der Darstellung auch zu einer Schadenersatzzahlung von je 2000 Euro an Strache und Hofer verurteilt. Zudem muss er die Prozesskosten von über 4000 Euro tragen. Ein Verlangen der Kläger auf zusätzlichen Schadenersatz von jeweils 3000 Euro wurde hingegen ebenso abgewiesen wie das Begehren auf Veröffentlichung des Urteilsspruches in der "Kronen Zeitung". Das schriftlich ergangene Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Verhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck hatte Mitte Juni stattgefunden. Dabei waren Strache und Hofer von Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger in Vertretung des inzwischen zum Verfassungsrichter bestellten Rami anwaltlich vertreten worden.

Durch die Abbildung von Hakenkreuzen links und rechts vom Foto der Kläger werde "beim Publikum der Eindruck erweckt, die Kläger würden selbst nationalsozialistisches Gedankengut pflegen, sie seien selbst Nationalsozialisten bzw. "Nazis", erklärte das Gericht in dem der APA vorliegenden Urteil. Das Hakenkreuz beziehe sich nämlich nach dem Gesamteindruck des Plakats eindeutig auf die Kläger und nicht etwa auf eine von den Klägern (als Burschenschafter) verschiedene weitere Gruppe innerhalb des "rechten Spektrums". "Eine Kritik daran, wofür die Kläger politisch stehen, oder eine kritische Auseinandersetzung mit Auftreten oder Äußerungen der Kläger ist dem Plakat nicht zu entnehmen, sondern bloß eine gegen ihre Person gerichtete Diffamierung", begründete das Gericht unter anderem die Verurteilung des Lokalbetreibers.

Die Beklagtenseite hatte im Prozess noch argumentiert, dass es sich um ein "Werturteil" handle, das im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung zulässig sein müsse. Strache und Hofer müssten sich eine "gewisse Nähe zu rechtsextremen Gedankengut" gefallen lassen, meinte der Verteidiger des Lokalbetreibers. Überdies habe sein Mandant das Plakat nur "kurz wahrgenommen" und es am nächsten Tag wieder entfernt.

(APA)

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