"Bärendienst": FPÖ gegen Arbeitserlaubnis für Ausgebürgerte

Symbolbild: Reisepässe
Symbolbild: Reisepässe(c) Clemens Fabry (Presse)
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Die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch wirft AMS-Chef Johannes Kopf vor, "illegal Aufhältige quasi" zu amnestieren.

FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch trat Freitag scharf der Ansicht von AMS-Chef Johannes Kopf entgegen, dass austrotürkische Doppelstaatsbürger ihren Arbeitsplatz behalten könnten, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben. Sie lehnte dies in einer Aussendung ab - und hielt Kopf vor, "illegal Aufhältige quasi" zu amnestieren.

"Wer hier illegal die österreichische Staatbürgerschaft besessen hat, muss auch mit Konsequenzen rechnen", laute die Linie der FPÖ. Nach dem Wegfall der Staatsbürgerschaft bestehe kein Aufenthaltstitel und damit auch keine Arbeitsgenehmigung mehr. "Mehr als fraglich" ist für Belakowitsch daher, ob das Assoziierungsabkommen mit der Türkei "in Bausch und Bogen all unsere aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen einfach so aushebeln kann".

Kopf, Vorstand des Arbeitsmarktservice, hatte auf dieses Abkommen verwiesen. Es sehe vor, dass türkische Staatsbürger keine weitere Arbeitsbewillligung brauchen, wenn sie bereits länger als fünf Jahre in Österreich waren. Dies trug ihm harsche Kritik von Belakowitsch ein: Es übersteige Kopfs Kompetenz, eine solche "Rechtsexpertise" abzugeben - und damit "letztlich anzukündigen, wer in Österreich bleiben und arbeiten" dürfe. Der AMS-Vorstand gebe damit ein "fatales Signal" und erweise "dem Rechtsstaat einen Bärendienst".

Innenministerium: Abschiebung droht nicht

Die Abschiebung dürfte ausgebürgerten Türken allerdings nicht drohen, hieß es auch im von Minister Herbert Kickl (FPÖ) geführten Innenministerium: Bei unbescholtenen Personen, die bereits über einen längeren Zeitraum im Inland gelebt haben, wäre eine Ausweisung nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Die allermeisten Personen würden wohl einen sogenannten humanitären Aufenthaltstitel bekommen, hieß es im Innenministerium laut "Standard".

Die Frage, welche Konsequenzen der Verlust der Staatsbürgerschaft wegen illegaler Doppelstaatsbürgerschaft von Austrotürken haben kann, stellt sich nach den ersten Erkenntnissen von Landesverwaltungsgerichten. Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk warnte vor existenzbedrohenden Folgen vom möglichen Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung bis zur Rückzahlung von an die Staatsbürgerschaft geknüpften Förderungen.

(APA)

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