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Recht allgemein

Posting: ORF siegt gegen Strache

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache (hier beim Schminktermin vor einem Auftritt im ORF) legte sich immer wieder mit dem öffentlich-rechtlichen Sender an. Dass er dafür ein Bild illegal verwendete, hatte nun ein gerichtliches Nachspiel.
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache (hier beim Schminktermin vor einem Auftritt im ORF) legte sich immer wieder mit dem öffentlich-rechtlichen Sender an. Dass er dafür ein Bild illegal verwendete, hatte nun ein gerichtliches Nachspiel.(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Der Vizekanzler hatte auf Facebook eine Werbung des Rundfunks nachgeahmt und das Urheberrecht verletzt. Der OGH entschied, dass Strache ein Urteil dazu veröffentlichen müsse.

Wien. „Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Nachrichten werden. Das ist der ORF.“ Diesen Spruch, gepaart mit einem Bild des „ZiB 2“-Moderators Armin Wolf, hatte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im vergangenen Februar auf Facebook gepostet. Und auch wenn der Politiker sein Posting mit einem Smiley und dem Hinweis „Satire“ eingeleitet hatte, schützte ihn das nicht vor rechtlichen Folgen. Der Sender klagte Strache wegen Urheberrechtsverletzung, weil er in der Nachahmung der ORF-Werbung das Foto von Wolf verwendet hatte. Und die nun dazu ergangene Entscheidung des Höchstgerichts ist auch über den Anlassfall hinausgehend von rechtlichem Interesse.

Es geht um die Frage, wann eine Person nach einer von ihr begangenen Urheberrechtsverletzung diesen Umstand öffentlich eingestehen muss. Strache bot zwar dem ORF einen Teilvergleich an, in dem er sich verpflichte, derartige Postings künftig zu unterlassen. Dass eine Urheberrechtsverletzung vorlag, schien schließlich auch auf der Hand zu liegen. Das Foto, das Strache zur Nachahmung der ORF-Werbung verwendet hatte, war im Jahr 2015 von einem beim ORF beschäftigten Fotografen geschossen worden. Die Rechte dafür waren auf die Rundfunkanstalt übergegangen.


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