"Falter": Asyl für schwulen Afghanen mit absurden Begründungen abgelehnt

Weder Gang, Gehabe, noch Bekleidung hätten auf die Homosexualität des 18-Jährigen hingedeutet, begründet das Bundesamt für Asyl in Wiener Neustadt den abgelehnten Asylantrag.

Homosexualität ist ein anerkannter Asylgrund, sofern das Outing (gewollt oder auch nicht) von Männern und Frauen im Herkunftsland eine Gefahr für das Leben der Betroffenen ist - was auch in Afghanistan der Fall ist. Doch wer tatsächlich aufgrund seiner sexuellen Orientierung Verfolgung fürchtet, ist für die heimischen Behörden schwer nachzuvollziehen. Wer zum Beispiel schwul ist, hat dazu keine beglaubigten Dokumente oder Arzt-Gutachten - das liegt in der Natur der Sache.

Die Wiener Wochenzeitung "Falter" hat nun den Fall eines 18-jährigen Afghanen aufgedeckt, der nach Angaben der Zeitung tatsächlich schwul ist, dessen Antrag auf Asyl in Österreich allerdings abgelehnt wurde - mit hahnebüchenen Argumenten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

So veröffentlichte die Journalistin Nina Horaczek auf Facebook Zitate aus dem Bescheid, in denen der zuständige Beamte darlegt, weshalb er dem jungen Afghanen seine sexuelle Orientierung nicht glaube: "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten."

Auch vorhandenes Aggressionspotenzial und Homosexualität würden sich dem Beamten zufolge laut Falter ausschließen: "Es wird berichtet, dass Sie öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen hatten. Ein Aggressionspotential ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem homosexuellen nicht zu erwarten wäre. Freunde hätten Sie nicht sehr viele, steht in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?"

Der "Falter"-Artikel fand auch Echo in deutschen Medien. Die "Bild"-Zeitung titelte mit: "Die irrste Abschiebe-Begründung Europas".

>> Zum Artikel auf falter.at [kostenpflichtig]

(Red.)

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