Rauchen, Trinken, Essen? Verboten!

In der U6 kleben die Verbotssticker schon, im übrigen U-Bahn Netz folgen sie 2019.
In der U6 kleben die Verbotssticker schon, im übrigen U-Bahn Netz folgen sie 2019.APA/HANS KLAUS TECHT
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Das generelle Verbot, in der U-Bahn zu essen, startet mit September in der U6. Im Jänner folgen dann die übrigen Linien. Geldstrafen sind nicht geplant.

Wien. Erst gab es eine Umfrage, ob und welche Speisen in der U6 verboten werden sollen – aber eigentlich stand das offenbar nie zur Debatte. Schon bevor das Ergebnis feststand, wurden neue Verbots-Piktogramme produziert und affichiert: Neben Rauchen oder Alkoholkonsum ist demnächst also auch Essen in der U-Bahn verboten.

1. Was kommt genau? Was darf man ab wann wo nicht mehr essen?

Egal, ob Leberkäsesemmel oder Croissant: Wer gern in der U6 speist, sollte sich das in den nächsten zwei Wochen abgewöhnen. Ab 1. September gilt in der U6 generelles Essverbot, ab 15. Jänner wird dieses auf das gesamte U-Bahn-Netz ausgeweitet. Die Liste, welche Speisen tabu sind, ist damit obsolet. Zunächst war daran gedacht, nur Fast Food wie Pizza, Kebab oder Take-away-Nudeln zu verbannen. Nun gilt generelles Essverbot.

2. Döner, Wurstsemmel, Sushi – was stört die Wiener am meisten?

Das Verbot entspreche dem Wunsch der Wiener, heißt es von den Wiener Linien. Oder zumindest jener, die Essen in der U6 so weit beschäftigt, dass sie sich an einer Online-Umfrage dazu beteiligt haben: Von diesen mehr als 50.000 Menschen haben mehr als zwei Drittel für ein Essverbot auf allen Linien votiert. Auf der Liste der Speisen, die am meisten stören, steht ganz oben Fast Food, es folgen Salat, Sushi, Wurstsemmel, Eis.

3. Was passiert, wenn einen der Hunger packt und man einfach isst?

Wohl nichts. Oder nicht viel. Strafen soll es vorerst keine geben. Man wolle beobachten, wie weit sich Fahrgäste an den Bann halten und einsichtig sind. Vorerst soll eine Info-Kampagne mit Durchsagen oder Plakaten das Verbot publik machen. Ob je Strafen eingehoben werden, ist offen, so Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Naheliegend ist, dass es gehandhabt wird wie bei bisherigen Verboten: Alkohol ist verboten, sanktioniert wird das, siehe Nacht-U-Bahn, wenig. „Egal, welcher Hausordnungsverstoß, ob Rauchen oder Hund ohne Beißkorb, bei uns gilt: Gespräch vor Strafe“, so Sprecher Daniel Amann. Zeigt sich ein Fahrgast einsichtig, packt Getränk oder Zigarette weg, bleibe es bei der Ermahnung. Andernfalls liegt die Strafe für Verstöße bei 50 Euro.

4. Wer kontrolliert das Verbot? Kommen bald die Kebab-Kontrollore?

Für das Verbot sind, wie für die Einhaltung der übrigen Hausordnung, Sicherheitsmitarbeiter und Serviceteam der Wiener Linien zuständig. Eigens für das Essverbot wird niemand eingestellt, aber das Sicherheitsteam wächst: Derzeit sind es 60 Mitarbeiter, bis 2019 soll das Team auf 120 Securitys wachsen, die Suche nach Bewerbern läuft. Dazu kommen 210 Servicemitarbeiter, die ebenfalls auf die Hausordnung hinweisen.

5. Hungrige Kinder, Diabetiker, stillende Mütter – was gilt da?

Werden diese Securitys dann Eltern quengeliger Kinder oder Diabetiker, die bei Unterzuckerung schnell Essen brauchen, ermahnen? Eher nicht. Man werde Kindern nicht ihr Keks wegnehmen, bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen wolle man mit Augenmaß vorgehen, heißt es. Das Trinken alkoholfreier Getränke bleibt ohnehin gestattet. Auch das Stillen von Babys ist und bleibt erlaubt. Keine Einschränkungen gibt es auch bei Kaffee-to-go oder beim Kaugummikauen.

6. Trinken, Telefonieren, Transpirieren: Was wird noch verboten?

Verfolgt man die hitzig geführten Debatten zum Thema, findet man noch eine Reihe an Störendem und Verbotswünschen an die Wiener Linien: Telefonieren, Musikhören, Körpergeruch. Weitere Verbote sind vorerst aber nicht in Planung. Dass das Essverbot auf Bus und Straßenbahn ausgedehnt wird, ist laut Sima nicht ausgeschlossen. Abgesehen davon setzt sie auf positive Motivation, die Deo-Verteilaktion an der U6 als Hinweis auf Körperhygiene etwa. Und auch ein Abkühlen der U6 mit neuen Klimaanlagen, Fensterfolien und Lüftungskiemen soll die Geruchsbelästigung minimieren.

7. Was sagen die Imbissanbieter in den Stationen zum Verbot?

In den Stationen verkaufen vor allem große Bäckereiketten Imbisse. Diese machen sich aber wenig Sorgen um ihren Umsatz. Die meisten Kunden, heißt es von Ströck, würden ohnehin sofort in der Filiale essen – Warmes, wie die Leberkässemmeln etwa. Oder das Gebäck zur Arbeit mitnehmen. Kritik am Verbot gibt es von den Neos: Die sehen eine Verbotspolitik, die zu weit gehe. (cim)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.08.2018)

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