Westenthalers Strafantritt: Bald 1,50 Euro Stundenlohn?

Peter Westenthaler bei seiner Verhandlung im Oberlandesgericht Wien, links sein Anwalt Thomas Kralik.
Peter Westenthaler bei seiner Verhandlung im Oberlandesgericht Wien, links sein Anwalt Thomas Kralik.(c) APA (HERBERT PFARRHOFER)
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Der Ex-FPÖ-/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler tritt dieser Tage seine Haftstrafe im Gefängnis Wien-Simmering an. Und wandelt damit auf den Spuren von Ernst Strasser.

Vier Monate. Vier Monate mindestens. So lange muss Peter Westenthaler „sitzen“. Das hat das Oberlandesgericht Wien im März festgesetzt. Dem liegt ein Schuldspruch, verhängt von der Wiener Strafrichterin Marion Hohenecker, zugrunde – ja, genau, das ist die Richterin, die mittlerweile den Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und Co. führt.

Sofort wollte der frühere FPÖ-Vize-Bundesparteiobmann und nachmalige BZÖ-Chef seine Haftstrafe aber nicht antreten. Die Justiz gewährte ihm aus beruflichen Gründen einen Aufschub bis (inklusive) 20. August. Nun also ist es soweit. Spätestens am 21. August (Dienstag) muss der 50-Jährige in die Strafvollzugsanstalt Wien-Simmering einrücken. Die an sich vorgesehene (aber nicht zwingend einzuhaltende) Aufnahmezeit ist zwischen 8 und 14 Uhr. Dort, in Simmering, saß einst auch Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser ein. Wegen Bestechlichkeit.

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